Guten Morgen Ihr Lieben,
ich habe nun das erste Mal mit PKH zu tun und soll das Kostenrisiko für den Fall ausrechnen, dass unser Mandant PKH bewilligt bekommt und dann verliert.
Rechne ich in einem solchen Fall dann unsere und die Gegnergebühren voll ab oder unsere reduziert und die Gegner voll?
Vielen Dank im Voraus für Eure Anwort
Kostenrisiko bei PKH, wenn unser Mandant verliert
- Anahid
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Kommt hinsichtlich Eurer Gebühren drauf an, ob der Mandant PKH mit Raten oder ohne Raten erhält. Ohne Raten werden Eure Gebühren von der Staatskasse gezahlt. Ist der Mandant Kläger oder Beklagter? Als Beklagter kommen die Gerichtskosten hinzu.
Ein wenig mehr Angaben wären schon hilfreich.
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Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Ups, sorryAnahid hat geschrieben:Kommt hinsichtlich Eurer Gebühren drauf an, ob der Mandant PKH mit Raten oder ohne Raten erhält. Ohne Raten werden Eure Gebühren von der Staatskasse gezahlt. Ist der Mandant Kläger oder Beklagter? Als Beklagter kommen die Gerichtskosten hinzu.
Ein wenig mehr Angaben wären schon hilfreich.
Unser Mandant ist Kläger. Ob er ohne oder mit Raten bewilligt bekommt, weiß ich noch nicht, da ich erstmal nur das Kostenrisiko ausrechnen soll.
Also... Ich habe mich ein bisschen belesen. Wenn er PKH ohne Raten bewilligt bekommt, rechne ich unsere PKH-Gebühren gegenüber der Staatskasse ab. Wenn er PKH mit Raten bewilligt bekommt, rechne ich ebenfalls unsere PKH-Gebühren gegenüber der Staatskasse ab und unser Mandant muss unsere Gebühren dann ratenweise gegenüber der Staatskasse abzahlen. Habe ich das richtig verstanden?
Und die Gegnergebühren muss er dann voll zahlen oder?
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Die Gegnergebühren sind das einzig sichere. Die muss der Mandant immer zahlen, wenn er verliert. Mit oder ohne PKH.
- Anahid
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Da stimme ich Adora Belle uneingeschränkt zu. Wenn Ihr den Beklagten vertretet, kommen aber auch noch die Gerichtskosten auf jeden Fall bei einem Unterliegen hinzu.
Bei Euren Kosten hängt es von der Ratenzahlung ab. Wobei man einen Mandanten bei PKH darauf hinweisen sollte, dass die Staatskasse sich das Geld auch zurückholen kann, wenn sich die Vermögensverhältnisse ändern (auch nach Abschluss des Verfahrens) oder er seinen späteren Auskunftspflichen nicht nachkommt.
Bei Euren Kosten hängt es von der Ratenzahlung ab. Wobei man einen Mandanten bei PKH darauf hinweisen sollte, dass die Staatskasse sich das Geld auch zurückholen kann, wenn sich die Vermögensverhältnisse ändern (auch nach Abschluss des Verfahrens) oder er seinen späteren Auskunftspflichen nicht nachkommt.
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