Hallo zusammen
Ich habe eine Eigentümergrundschuld gepfändet (die Eigentümergrundschuld beträgt 8000 €, gepfändet habe ich in Höhe von 2000 €). Die 2000 € sind inzwischen bezahlt.
Zusätzlich ist wegen einer weiteren Forderung unsers Mandanten noch eine Sicherungshypothek eingetragen.
Jetzt habe ich eine Mitteilung von einem Notar bekommen, dass um Pfandhaftentlassung gebeten wird, weil der Eigentümer zwei Teilgrundstücke verkauft hat.
Kann die die Pfandhaftentlassung auch für die gepfändete (und bezahlte) Eigentümergrundschuld erklären? Oder brauche ich da eine löschungsfähige Quittung?
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Eigentümergrundschuld gepfändet - bezahlt. Löschung?
- Anahid
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Meiner Meinung nach brauchst Du für beide Löschungen entsprechende notarielle Löschungsbewilligungen. Du musst halt aufpassen wegen der Kosten. Der Schuldner bzw. dessen beauftragter Notar darf nur dann von den Bewilligungen Gebrauch machen, wenn die Forderungen und die Kosten für die notariellen Löschungsbewilligungen gezahlt sind.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- AliceImWunderland
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Bezüglich der Pfändung der Eigentümergrundschuld müsst Ihr eine Pfandhaftentlassung erklären.
Die Löschung der Zwangssicherungshypothek ist meines Erachtens aber nur mit einer notariellen Löschungsbewilligung möglich.
Die Löschung der Zwangssicherungshypothek ist meines Erachtens aber nur mit einer notariellen Löschungsbewilligung möglich.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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- Kennt alle Akten auswendig
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Der Notar hat für beides Pfandhaftentlassungen angefordert
Wäre also in meinem Fall jetzt das richtige Vorgehen:
1. Pfandhaftentlassung für die gepfändete (und schon bezahlte) Eigentümergrundschuld
2. löschungsfähig Quittung mit Löschungsbewilligung für die Sicherungshypothek
mit Treuhandauftrag, über die Urkunden erst zu verfügen, wenn Betrag X und die Notarkosten ausgeglichen sind?
Wäre also in meinem Fall jetzt das richtige Vorgehen:
1. Pfandhaftentlassung für die gepfändete (und schon bezahlte) Eigentümergrundschuld
2. löschungsfähig Quittung mit Löschungsbewilligung für die Sicherungshypothek
mit Treuhandauftrag, über die Urkunden erst zu verfügen, wenn Betrag X und die Notarkosten ausgeglichen sind?
- AliceImWunderland
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Okay, wenn der Notar das so möchte, dann würde ich das so machen....
Und zwar so, wie du das geschrieben hast.
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