Guten Tag,
eine kurze Frage:
Ich soll ein Testament vorbereiten einer Ehefrau, die ihre beiden leiblichen Kinder als Alleinerben einsetzt.
Um zu verhindern, dass der Ehemann, der aus einer anderen Beziehung zwei Abkömmlinge hat, seinen Pflichtteil verlangen kann, soll dieser darauf verzichten.
Kann ich beides - Testament und Pflichtteilsverzicht in einer Urkunde vorbereiten?
Vielen Dank
Testament und Pflichtteilsverzicht in einer Urkunde
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Ich wäre mir da nicht so sicher mit den unterschiedlichen Sachverhalten. Es geht ja um das Erbe der Ehefrau, und das würde ja durch einen Pflichtteilsanspruch des Ehemanns gemindert, insoweit ist es doch "derselbe" Sachverhalt. Es entstehen ja kostenrechtlich auch für Testament / Erbvertrag und Pflichtteilsverzicht, der als rechtsgeschäftliche Erklärung unter Lebenden gilt, verschiedene Geschäftswerte, die dann nur gem. §§ 35, 86 zu addieren sind, was dann aber natürlich wahrscheinlich zu geringeren Gebühren führen würde (wegen der Degression der Tabelle) als wenn zwei getrennte Urkunden gemacht würden.
Dennoch kann natürlich wegen anderer Umstände eine getrennte Beurkundung (auch) gerechtfertigt sein, wird eine Frage des Einzelfalls sein, die der Notar zusammen mit den Beteiligten, am besten unter Hinweis auf die geringfügig unterschiedlichen Kosten bei getrennter Beurkundung, zu prüfen hat.
Nächste halbtägige Seminare zum Notarkostenrecht am 10.11. in Berlin, 13.11. in Hamburg, 21.11. in Münster i. Westf. 22.11. in Essen, 24.11. in Bremen.
2,5-tägigesIntensivseminar Notarkosten vom 16. - 18. Nov. 2017 in 25774 Lehe. Siehe unter http://www.filzek.de bei Seminare oder oben im Forum hier unter Fort- und Weiterbildung, Seminare, Eintrag von ca. August.
Teilnahmen überall noch möglich und willkommen.
Dennoch kann natürlich wegen anderer Umstände eine getrennte Beurkundung (auch) gerechtfertigt sein, wird eine Frage des Einzelfalls sein, die der Notar zusammen mit den Beteiligten, am besten unter Hinweis auf die geringfügig unterschiedlichen Kosten bei getrennter Beurkundung, zu prüfen hat.
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Vielen Dank für die Antworten. Ich werde zwei Urkunden fertigen. Die Beiträge von Jacqueline (9.4.) haben mich letztendlich dazu bewegt. Ich muss beide Sachverhalte beim ZTR anmelden.....