Herausgabe Titel ZV Kosten nicht bezahlt
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Also ich warte jetzt mit der Herausgabe des Haupttitels bis der KfA bezüglich der ZV-Kosten durch ist. So wie der Schuldner drauf ist, hat er dagegen auch wieder irgendwelche abwegigen Einwendungen
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so ich muss das Thema nochmal aufgreifen. Ich habe den Titel noch nicht herausgegeben, das Gericht bei dem ich den KfA wegen der ZV-Kosten gestellt hat, wollte den Titel im Original.
Parallel habe ich aus dem KfB vollstreckt, ich habe einen Antrag auf Erlass eines PfÜbs gestellt. Jetzt bekomme ich eine Zwischenverfügung, dass der ZV-Antrag vor Erlass des KFBs entstanden sind und daher nicht mit geltend gemacht werden können. Hat das Gericht Recht?
Parallel habe ich aus dem KfB vollstreckt, ich habe einen Antrag auf Erlass eines PfÜbs gestellt. Jetzt bekomme ich eine Zwischenverfügung, dass der ZV-Antrag vor Erlass des KFBs entstanden sind und daher nicht mit geltend gemacht werden können. Hat das Gericht Recht?
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Sorry, aber ich versteh grad den Sachverhalt nicht mehr. Du hast einen KfA wegen der ZV-Kosten gestellt, soweit so gut.
Aus welchem KFB? KFB aus dem Hauptsacheverfahren? Für die ZV-Kosten liegt ja ein KFB noch nicht vor.Jule69 hat geschrieben:Parallel habe ich aus dem KfB vollstreckt, ich habe einen Antrag auf Erlass eines PfÜbs gestellt.
Bedeutet also, Du hast eine Vollstreckungsmaßnahme durchgeführt ohne vorliegenden Vollstreckungstitel, sehe ich das richtig?Jule69 hat geschrieben:Jetzt bekomme ich eine Zwischenverfügung, dass der ZV-Antrag vor Erlass des KFBs entstanden sind und daher nicht mit geltend gemacht werden können. Hat das Gericht Recht?
Zuletzt geändert von Anahid am 21.11.2017, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Nein ich habe aus dem KfB aus dem Hauptsacheverfahren einen PfÜb beantragt und die ZV-Kosten die aus der Vollstreckung aus dem Urteil entstanden sind, mit aufgenommen.
Ich hatte bevor der KfB vorlag nur aus dem Urteil vollstreckt, Schuldner war zur Abnahme der VA nicht erschienen und ich habe durch die Drittauskünfte eine Bankverbindung erhalten. Zwischenzeitlich hat der Schuldner die Hauptforderung und die Zinsen gezahlt, aber nicht die Kosten der ZV. Die lasse ich jetzt parallel festsetzen und in der Zwischenzeit habe ich aus dem KfB der Hauptsache die Pfändung des Kontos beantragt udn die Zwangsvollstreckungskosten die bei der Vollstreckung aus dem Urteil entstanden sind mit aufgenommen in den Pfändungsantrag
Ich hatte bevor der KfB vorlag nur aus dem Urteil vollstreckt, Schuldner war zur Abnahme der VA nicht erschienen und ich habe durch die Drittauskünfte eine Bankverbindung erhalten. Zwischenzeitlich hat der Schuldner die Hauptforderung und die Zinsen gezahlt, aber nicht die Kosten der ZV. Die lasse ich jetzt parallel festsetzen und in der Zwischenzeit habe ich aus dem KfB der Hauptsache die Pfändung des Kontos beantragt udn die Zwangsvollstreckungskosten die bei der Vollstreckung aus dem Urteil entstanden sind mit aufgenommen in den Pfändungsantrag
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Dann hättest du auch das Urteil bei dem Pfändungsantrag mit einreichen müssen. Die Kosten der ZV aus dem Urteil kannst du im Pfüb, der aufgrund des KFB beantragt wurde, nicht anmelden.
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Seh ich wie Alice. Es können in der Vollstreckung (ob nun PfÜB oder was auch immer) nur die Kosten geltend gemacht werden, die auch für den beigefügten Titel entstanden sind. Du kannst nicht Vollstreckungskosten aus einem Urteil mit aufnehmen, welches Du gar nicht beifügst.
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