Hallo!
Ich habe in Erinnerung, dass bei diesem Antrag 9 Euro Zustellkosten entstehen, die von Amts wegen gleich mit festgesetzt werden.
Ist das so?
Danke
GK für KFA nach § 788 ZPO
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich kenne das auch nur mit 3,50 €. Auf Antrag werden die Kosten direkt mit festgesetzt (nicht von Amts wegen).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück ![Ausrufezeichen :!:](./images/smilies/icon_exclaim.gif)
![Ausrufezeichen :!:](./images/smilies/icon_exclaim.gif)
Die Zustellungsauslagen richten sich nach KV 9002 GKG. Es wird eine Pauschale von 3,50 EUR je Zustellung erhoben. Die Auslagen sollen vorschussweise erhoben werden, § 17 GKG. Also zur Verfahrensbeschleunigung: Gk-Stempelabdruck auf KFA, der den Antrag auf Mitfestsetzung der vorgelegten Auslagen enthält, dann klappt das mit der Festsetzung.