Hallo!
Ich habe in Erinnerung, dass bei diesem Antrag 9 Euro Zustellkosten entstehen, die von Amts wegen gleich mit festgesetzt werden.
Ist das so?
Danke
GK für KFA nach § 788 ZPO
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12499
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Ich kenne das auch nur mit 3,50 €. Auf Antrag werden die Kosten direkt mit festgesetzt (nicht von Amts wegen).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
Die Zustellungsauslagen richten sich nach KV 9002 GKG. Es wird eine Pauschale von 3,50 EUR je Zustellung erhoben. Die Auslagen sollen vorschussweise erhoben werden, § 17 GKG. Also zur Verfahrensbeschleunigung: Gk-Stempelabdruck auf KFA, der den Antrag auf Mitfestsetzung der vorgelegten Auslagen enthält, dann klappt das mit der Festsetzung.