Mahnbescheid ans Arbeitsgericht
- Adora Belle
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Es ist großer Quatsch, sowas im arbeitsgerichtlichen Verfahren mit einem Mahnbescheid zu versuchen. Die Zeit, die man auf der Suche nach der richtigen Vorgehensweise und dem Formular verplempert, kann man durch das vermeintlich kürzere Verfahren nicht wieder aufholen. Und die Feststellung der v.b.u.H. kriegst Du sowieso nicht ohne ordentliches Verfahren.
- jojo
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Also erstmal mit der Klage zustimm und es ist noch Papier.
Aber Vorsicht: Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist bei Geschäftsführern nicht unbedingt gegeben.
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Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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In solchen Fällen stellt sich immer die Frage, ob der Rechtsanwalt dem Mandanten noch ein Treppchen zu seinem Holzweg bauen muss, auf dem er gerne wandeln will oder der Rechtsanwalt zumindest einen schriftlichen Hinweis an den Mandanten gibt, dass im Mahnverfahren keine Verurteilung "aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" möglich ist bzw. ein evtl. irrtümlich darauf lautender MB vom späteren Vollstreckungsorgan als "normaler" Titel behandelt werden kann und dass statt des Arbeitsgerichts unter Umständen die Zuständigkeit des Landgerichts gegeben sein kann, wenn man einen Geschäftsführer in Anspruch nimmt.
Vielen Dank, all die Bedenken bin ich mit meiner Kollegin durchgegangen. Straflich irrelevant, Anzeige ist erstattet. Was den GF angeht, muss jetzt geprueft werden, was seine Stellung genau ist. In der Zwischenzeit hatte ich uns den MB besorgt. Da steht, „wird der MB vom RA gestellt, kann der Vorsruck nicht benutzt werden. .. Schreibprogramm (ist) zu benutzen“ Und nun? Ich steh auf dem schlauch
- paralegal6
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Habe es noch nie gemacht, aber müsste ram da nicht den Vordruck haben?
- paralegal6
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Achso, bei dir steht ram. Schreibmaschine ist ja auch kein Schreibprogramm
- jojo
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Anwälte müssen ein Schreibprogramm benutzen. Handschriftlich dürfen nur noch "Privatpersonen/Firmen"
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