Huhu,
wir haben auftragsgemäß außergerichtlich mit der Gegenseite verhandelt.
Die Gegenseite hat während der Verhandlungen Mahnbescheid beantragt, MDT hat selbst widersprochen. Wir sind für das Mahnbescheidsverfahren nicht beauftragt.
Jetzt hab ich der Gegenseite ein Vergleichsangebot aus den Rippen geleiert.
Fällt dafür jetzt eine 1,5 EG nach Nr. 1000 VV RVG oder eine 1,0 EG nach Nr. 1003 VV RVG an?
Danke!
Vergleich im Mahnverfahren ohne Beauftragung
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14402
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
1,0 EG. Es kommt nur auf die Anhängigkeit des Gegenstands an, siehe Wortlaut der Nr. 1003.