Guten Morgen,
ich bin gerade an einer Forderungsaufstellung dran. Folgendes nun: Grundsätzlich hat der Schuldner die Hauptforderung gezahlt (in Teilen, also immer mal wieder was). Es sind jetzt also nur noch Zinsen etc. offen. Wenn man nun nach § 367 BGB geht, so wären ja zunächst die Kosten, dann die Zinsen und dann die Hauptforderung gezahlt. Wie dem auch sei: der Betrag, der nun noch offen ist, verzinst sich ja weiter.
Es sind aber nun auch eine Menge Kosten für EMA und Gerichtsvollzieher angefallen. Verzinsen die sich mit?
Danke!
Verzinsung
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Hallo Himbeere,
EMA und Gerichtsvollzieherkosten sind unverzinsliche Kosten.
Gruß
Hühnerhaufen
EMA und Gerichtsvollzieherkosten sind unverzinsliche Kosten.
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Vielen Dank!
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- ...ist hier unabkömmlich !
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In dieser Sache bringt es dir jetzt nicht mehr viel, aber in Zukunft für andere Akten: Wenn du eine Verzinsung der Vollstreckungskosten möchtest, kannst du diese gem. § 788 ZPO beim Vollstreckungsgericht festsetzen lassen.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Danke!Sonnenkind hat geschrieben:In dieser Sache bringt es dir jetzt nicht mehr viel, aber in Zukunft für andere Akten: Wenn du eine Verzinsung der Vollstreckungskosten möchtest, kannst du diese gem. § 788 ZPO beim Vollstreckungsgericht festsetzen lassen.