Hallo Ihr Lieben =)
wiedermal eine Frage zum Streitwert:
Wir haben für unsere Mandantin Widerspruch gegen ihren Hundesteuerbescheid eingelegt. Jetzt soll ich abrechnen. Stellt sich mir die Frage welcher Streitwert hier anzusetzen ist. Ich würde ja auf wiederkehrende Leistung tippen, bin mir aber überhaupt nicht sicher Kann mir vllt. jemand helfen? Vielen Dank im Vorraus.
Widerspruch gegen Hundesteuerbescheid Streitwert
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Wieso wiederkehrende Leistung? Jeder Bescheid gilt für sich. Streitwert ist die Forderung aus dem Bescheid.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Da der Hundebesitzer ja voraussichtlich sowieso Hundesteuer zahlen muss, wärs doch die Differenz zwischen dem alten Bescheid und dem neuen, oder nicht?
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt!
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät.
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@Anahid: Hast du evtl. eine rechtliche Grundlage für mich?
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1
das Gericht hat hier bei einer Hundesteuer von 75€ (3 Jahre a 25€) den Streitwert auf 125€ festgesetzt und auf § 52 Abs. 3 GKG abgestellt.
das wäre der festzusetzende Betrag von 75€ nach Abs. 3 Satz 1 + 2x 25€ für zukünftige Jahre nach Abs. 3 Satz 2?
also würd ich vorliegend den aktuellen Betrag heranziehen und, da das auch offensichtliche Auswirkungen für die Zukunft hat, maximal das dreifache des aktuellen Betrages ansetzen.
das Gericht hat hier bei einer Hundesteuer von 75€ (3 Jahre a 25€) den Streitwert auf 125€ festgesetzt und auf § 52 Abs. 3 GKG abgestellt.
das wäre der festzusetzende Betrag von 75€ nach Abs. 3 Satz 1 + 2x 25€ für zukünftige Jahre nach Abs. 3 Satz 2?
also würd ich vorliegend den aktuellen Betrag heranziehen und, da das auch offensichtliche Auswirkungen für die Zukunft hat, maximal das dreifache des aktuellen Betrages ansetzen.