Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Susi_Fröhlich
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#1
21.07.2017, 09:36
Hallo Ihr Lieben =)
wiedermal eine Frage zum Streitwert:
Wir haben für unsere Mandantin Widerspruch gegen ihren Hundesteuerbescheid eingelegt. Jetzt soll ich abrechnen. Stellt sich mir die Frage welcher Streitwert hier anzusetzen ist.
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Ich würde ja auf wiederkehrende Leistung tippen, bin mir aber überhaupt nicht sicher
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Kann mir vllt. jemand helfen? Vielen Dank im Vorraus.
![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
21.07.2017, 09:37
Wieso wiederkehrende Leistung? Jeder Bescheid gilt für sich. Streitwert ist die Forderung aus dem Bescheid.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Neffi
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#3
21.07.2017, 09:57
Da der Hundebesitzer ja voraussichtlich sowieso Hundesteuer zahlen muss, wärs doch die Differenz zwischen dem alten Bescheid und dem neuen, oder nicht?
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt!
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät. ![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
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Susi_Fröhlich
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#4
21.07.2017, 11:39
@Anahid: Hast du evtl. eine rechtliche Grundlage für mich?
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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CeNedra
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#5
21.07.2017, 11:47
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1
das Gericht hat hier bei einer Hundesteuer von 75€ (3 Jahre a 25€) den Streitwert auf 125€ festgesetzt und auf § 52 Abs. 3 GKG abgestellt.
das wäre der festzusetzende Betrag von 75€ nach Abs. 3 Satz 1 + 2x 25€ für zukünftige Jahre nach Abs. 3 Satz 2?
also würd ich vorliegend den aktuellen Betrag heranziehen und, da das auch offensichtliche Auswirkungen für die Zukunft hat, maximal das dreifache des aktuellen Betrages ansetzen.