Verjährung war auch unser erster Gedanke, mit der typischen alles verjährt nach 3 Jahren Verjährung , aber leider verjähren die erst nach 4 Jahren. *augen roll*
Ich bin auch davon ausgegangen, dass ich keine Kosten verursacht hatte. Nachdem es dann 4,50 € nur für die Frage kosten sollte, haben wir in das Vollstreckungsportal nie mehr einen Blick geworfen Wurde auch sonst online nicht fündig über irgendwelche abgeschlossenen Erinnerungsverfahren :
Vollstreckungsportal Kosteneinforderung
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 3
- Registriert: 27.10.2016, 14:42
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Dany1981
- die dunkle Fee
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 11547
- Registriert: 02.02.2012, 10:12
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Niederbayern an der A92
Genau so haben wir das eigentlich auch gehalten. Aber jetzt is es eh egal. Cheffe hat Rechnung schon bezahlt. Er streitet nicht wegen 31 Euro.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 82
- Registriert: 29.05.2015, 12:15
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Seid ihr sicher mit der vierjährigen Verjährung? Es werden ja keine Kosten nach dem GKG eingefordert... Bei uns Gebühren nach Nr. 2.3 der Anl. zu § 1 jAbs. 2 JKostG LSA.
Wir haben jetzt auch eine Kosteneinforderung bekommen für Schuldneranfragen, welche in der Kosteneinforderung aus 2015 noch nicht enthalten waren. Über die Erinnerung aus 2015 ist auch noch nicht entschieden. Und in der neuerlichen Kostenforderung sind noch nicht einmal mehr Verfahrensnummern enthalten. Eine Zuordnung ist also überhaupt nicht mehr möglich.
Wir haben jetzt auch eine Kosteneinforderung bekommen für Schuldneranfragen, welche in der Kosteneinforderung aus 2015 noch nicht enthalten waren. Über die Erinnerung aus 2015 ist auch noch nicht entschieden. Und in der neuerlichen Kostenforderung sind noch nicht einmal mehr Verfahrensnummern enthalten. Eine Zuordnung ist also überhaupt nicht mehr möglich.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 1
- Registriert: 07.07.2017, 14:29
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Andere
Hallo zusammen,
bin ganz neu hier, und stehe auch noch etwas auf dem Schlauch
Wir haben heute ins Büro ebenfalls eine Rechnung des Vollstreckungsportals vom Amtsgericht Hagen bekommen. Unsere beläuft sich aber über € 229,50, dass die Auskunft € 4,50 kostet war mir immer klar aber die Rechnung listet Anfragen aus 2013 und eine aus 2014 auf, kann man ja alles nicht mehr zurückverfolgen. Wir haben jetzt Erinnerung eingelegt.
LG Jasmin
bin ganz neu hier, und stehe auch noch etwas auf dem Schlauch
Wir haben heute ins Büro ebenfalls eine Rechnung des Vollstreckungsportals vom Amtsgericht Hagen bekommen. Unsere beläuft sich aber über € 229,50, dass die Auskunft € 4,50 kostet war mir immer klar aber die Rechnung listet Anfragen aus 2013 und eine aus 2014 auf, kann man ja alles nicht mehr zurückverfolgen. Wir haben jetzt Erinnerung eingelegt.
LG Jasmin
- Katie
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 300
- Registriert: 04.07.2007, 08:54
- Beruf: Bürovorsteherin
- Wohnort: im schönen Hessen
Also wir haben auch eine Rechnung bekommen, 171,00 €. Ich hab jetzt festgestellt, dass im Unterschied zu den beiden Rechnungen aus 2015 nur noch eine Anforderung "nach den jeweiligen Landejustizkostengesetzen" steht (vorher: Thüringer JKG bzw. Hess. JKG). Mich würde auch mal die Verjährungsfrage interessieren, da gut die Hälfte der berechneten Einträge von 2013 ist.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
- AliceImWunderland
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2388
- Registriert: 24.09.2013, 13:47
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Auch wir haben am 06.07.2017 zwei Rechnungen mit Nachforderungen bekommen. Jeweils mit einem Zusatz: "Die Zahlung per Kreditkarte und Giropay stand im vorgenannten Zeitraum noch nicht zur Verfügung, so dass nunmehr eine nachträgliche Abrechnung erfolgen musste." Die Meisten Einsichten, die abgerechnet wurden, erfolgten im Jahr 2013. Pro Einsicht wurde 4,5 Euro berechnet.
Bei uns ist es so, dass man in den Jahren 2013 und 2014 für Einsichten in das Vollstreckungsportal gar nicht bezahlen konnte. Die einzigen Zahlungsmöglichkeiten seinerzeit waren Giropay und Kreditkarte. Aber auch diese haben nicht funktioniert. Es gab schlichtweg keine einzige Möglichkeit, die Einsichten zu bezahlen. Auch konnte man keine Rechnung seitens der Justizkasse zwecks Weiterleitung an Mandant bekommen. Wir hatten uns seinerzeit mit Schreiben vom Februar 2014 beim Justizministerium des Landes NRW darüber beschwert, aber bis heute keine Antwort erhalten.
Die Gebühren haben wir seinerzeit nicht an unsere Mandanten berechnet, wir haben diese ja schließlich auch nicht verauslagt. Und es war auch nicht abzusehen, ob diese überhaupt jemals seitens der Justizkasse berechnet werden. Jetzt - rund 4 Jahre später - werden wir diese natürlich nicht an Mandanten weiterberechnen. Wir werden ja jetzt nicht mehr an die Mandanten herantreten und den 4,5 Euro hinterherlaufen.
Ich werde jetzt Erinnerungen gegen die beiden Kostenrechnungen einlegen. Mal gucken, was daraus wird.
Bei uns ist es so, dass man in den Jahren 2013 und 2014 für Einsichten in das Vollstreckungsportal gar nicht bezahlen konnte. Die einzigen Zahlungsmöglichkeiten seinerzeit waren Giropay und Kreditkarte. Aber auch diese haben nicht funktioniert. Es gab schlichtweg keine einzige Möglichkeit, die Einsichten zu bezahlen. Auch konnte man keine Rechnung seitens der Justizkasse zwecks Weiterleitung an Mandant bekommen. Wir hatten uns seinerzeit mit Schreiben vom Februar 2014 beim Justizministerium des Landes NRW darüber beschwert, aber bis heute keine Antwort erhalten.
Die Gebühren haben wir seinerzeit nicht an unsere Mandanten berechnet, wir haben diese ja schließlich auch nicht verauslagt. Und es war auch nicht abzusehen, ob diese überhaupt jemals seitens der Justizkasse berechnet werden. Jetzt - rund 4 Jahre später - werden wir diese natürlich nicht an Mandanten weiterberechnen. Wir werden ja jetzt nicht mehr an die Mandanten herantreten und den 4,5 Euro hinterherlaufen.
Ich werde jetzt Erinnerungen gegen die beiden Kostenrechnungen einlegen. Mal gucken, was daraus wird.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 5
- Registriert: 17.03.2011, 12:35
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Hallo zusammen,
ich bin erleichtert, dass unser Büro nicht das einzige ist, das eine Rechnung des Vollstreckungsportals bekommen hat.
Zugegeben, dass zwischen dem Abruf 2013 und der heute Juli 2017 (!) ein ernormer Zeitraum liegt ist komisch, aber nun weiß ich, dass es sich bei der Rechnung wohl doch nicht um einen Betrug handelt.
ich bin erleichtert, dass unser Büro nicht das einzige ist, das eine Rechnung des Vollstreckungsportals bekommen hat.
Zugegeben, dass zwischen dem Abruf 2013 und der heute Juli 2017 (!) ein ernormer Zeitraum liegt ist komisch, aber nun weiß ich, dass es sich bei der Rechnung wohl doch nicht um einen Betrug handelt.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 58
- Registriert: 03.05.2010, 13:35
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Bad Doberan
Wir haben am 06.07.2017 auch eine Rechnung für Einsichten aus 2013 erhalten. Zum Glück nur 36,00 €
Was meint ihr, kommt man dagegen an zwecks Verjährung oder lieber bezahlen?
Was meint ihr, kommt man dagegen an zwecks Verjährung oder lieber bezahlen?
- AliceImWunderland
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2388
- Registriert: 24.09.2013, 13:47
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Ich habe gerade die Erinnerung einkuvertiert. Mal sehen, wie die Sache ausgeht. So kampflos gebe ich nicht auf.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 11
- Registriert: 18.10.2011, 21:23
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: Advoware
Hallo!
Wir haben ebenfalls zwei Rechnungen am 5.7.17 erhalten mit sämtlichen Anfragen aus 2013 ohne Möglichkeit der Zuordnung.
Ich würde auch Erinnerung einlegen. Wie hast Du begründet?
Wir haben ebenfalls zwei Rechnungen am 5.7.17 erhalten mit sämtlichen Anfragen aus 2013 ohne Möglichkeit der Zuordnung.
Ich würde auch Erinnerung einlegen. Wie hast Du begründet?