Auch wir haben am 06.07.2017 zwei Rechnungen mit Nachforderungen bekommen. Jeweils mit einem Zusatz: "Die Zahlung per Kreditkarte und Giropay stand im vorgenannten Zeitraum noch nicht zur Verfügung, so dass nunmehr eine nachträgliche Abrechnung erfolgen musste." Die Meisten Einsichten, die abgerechnet wurden, erfolgten im Jahr 2013. Pro Einsicht wurde 4,5 Euro berechnet.
Bei uns ist es so, dass man in den Jahren 2013 und 2014 für Einsichten in das Vollstreckungsportal gar nicht bezahlen konnte. Die einzigen Zahlungsmöglichkeiten seinerzeit waren Giropay und Kreditkarte. Aber auch diese haben nicht funktioniert. Es gab schlichtweg keine einzige Möglichkeit, die Einsichten zu bezahlen. Auch konnte man keine Rechnung seitens der Justizkasse zwecks Weiterleitung an Mandant bekommen. Wir hatten uns seinerzeit mit Schreiben vom Februar 2014 beim Justizministerium des Landes NRW darüber beschwert, aber bis heute keine Antwort erhalten.
Die Gebühren haben wir seinerzeit nicht an unsere Mandanten berechnet, wir haben diese ja schließlich auch nicht verauslagt. Und es war auch nicht abzusehen, ob diese überhaupt jemals seitens der Justizkasse berechnet werden. Jetzt - rund 4 Jahre später - werden wir diese natürlich nicht an Mandanten weiterberechnen. Wir werden ja jetzt nicht mehr an die Mandanten herantreten und den 4,5 Euro hinterherlaufen.
Ich werde jetzt Erinnerungen gegen die beiden Kostenrechnungen einlegen. Mal gucken, was daraus wird.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)