Adressauskunft von Bank bei Titel + Bankverbindung für PfÜB

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AliceImWunderland
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#11

19.06.2017, 12:49

Wie Ciara schon geschrieben hat, für die Wirksamkeit des Pfübs ist eine Zustellung an den Schuldner nicht erforderlich. Vgl. Stöber Forderungspfändung 15. Auflage Rd-Nr. 538.

Also steck' am besten keine Energie in die Anschriftensuche rein. Noch brauchst du sie ja nicht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#12

19.06.2017, 12:49

Bei mir funktioniert es auch immer. Wie Ciara schon sagte: Die (Nicht-) Zustellung an den Schuldner hat ja keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Pfänders.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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