Hallo Leute
Der Gerichtsvollzieher hat angegeben, dass die Schuldnerin (Firma) an der angegebenen Adresse nicht ihren Wohnsitz hat, sondern nur die Postanlaufstelle ist.
Wir haben diesbezüglich eine Gewerbeauskunft eingeholt. Dort wurde angegeben, dass die Firma anhand der Daten nicht zu ermitteln ist.
Welche Möglichkeiten habe ich noch, um die Adresse herauszbekommen? jemand gute Ideen?
Adresse des Schuldners
- z0rr0
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Evtl. prüfen, ob es eine Eintragung im Handelsregister gibt.
Postanlaufstelle - also gibt es dort nur einen Briefkasten, oder wie ist das gemeint?
Postanlaufstelle - also gibt es dort nur einen Briefkasten, oder wie ist das gemeint?
...das haben wir schon immer so gemacht.
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Du kannst Dir vom Registergericht die Privatanschrift des GF geben lassen. Hast Du mal im Handelsregister nachgeschaut, ob sich der Sitz der GmbH geändert hat? Die Veröffentlichungen kann man sich kostenlos ansehen.Lisamary hat geschrieben:Also es handelt sich um eine GmbH.
Im Internet habe ich schon geschaut, da gibt es leider nichts neues.
So habe ich es vom Gerichtsvollzieher verstanden. Er hatte angegeben: Postanlaufstelle.
Also ich habe bereits im Handelsregister, bei den öffentlichen Bekanntmachungen, nachgesehen.
Dort ist die selbe Adresse angegeben, die ich bereits habe, und Sitzverlegungen müssen immer öffentlich bekannt gegeben werden. Das heißt, wenn sich die Adresse geändert hätte, müsste es dort stehen.
Ich verstehe dann nicht, was mit Postanlaufstelle gemeint ist.
Dort ist die selbe Adresse angegeben, die ich bereits habe, und Sitzverlegungen müssen immer öffentlich bekannt gegeben werden. Das heißt, wenn sich die Adresse geändert hätte, müsste es dort stehen.
Ich verstehe dann nicht, was mit Postanlaufstelle gemeint ist.
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Hallo,Lisamary hat geschrieben:Ich verstehe dann nicht, was mit Postanlaufstelle gemeint ist.
dann rufe beim Gerichtsvollzieher an und frag nach.
Gruß
Deans Schrei Pudding!!!
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In der Bekanntmachung des Registerportals steht sicherlich auch der Name des aktuellen Geschäftsführers evtl. sogar mit Geburtsdatum...Lisamary hat geschrieben:Also ich habe bereits im Handelsregister, bei den öffentlichen Bekanntmachungen, nachgesehen.
Dort ist die selbe Adresse angegeben, die ich bereits habe, und Sitzverlegungen müssen immer öffentlich bekannt gegeben werden. Das heißt, wenn sich die Adresse geändert hätte, müsste es dort stehen.
Ich verstehe dann nicht, was mit Postanlaufstelle gemeint ist.
Ich würde beim Registergericht anrufen und mich dort erkundigen... wenn die Damen einen guten Tag haben, kriegst du möglicherweise am Telefon eine Auskunft. Ich versuche es in solchen Fällen immer so und manchmal klappt es sogar. Man muss sich nur eine nachvollziehbare und gute Begründung zurecht legen.
Ansonsten EMA für den GF veranlassen.
Liebe Grüße