Ich bin ja jetzt im Arbeitsrecht tätig. Sind Dolmetscherkosten in I. Instanz festzusetzen.
Ich habe hier schon einmal Fälligkeit und Kostenschuldner recherchiert
Im Arbeitsrecht ist ja alles anders
dolmetscherkosten festsetzen?
- paralegal6
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im Arbeitsrechts zahlt doch jeder selber oder hast du PKH?
- paralegal6
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Arbeitsrechts zahlt der Mandant immer selbst, ausser er hat Rechtsschutzvers.
Man kann sich grds. selber vertreten oder durch Gewerkschaft
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- Adora Belle
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Das ist aber sehr verkürzt dargestellt. §12a Abs.1 Satz 1 ArbGG lautet:
In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistands.
Es trägt in 1. Instanz jeder seine eigenen Anwaltskosten. Über die Gerichtskosten wird dagegen ganz normal entschieden.
In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistands.
Es trägt in 1. Instanz jeder seine eigenen Anwaltskosten. Über die Gerichtskosten wird dagegen ganz normal entschieden.