Hallo Ihr Lieben,
was kann ich tun?
Wir haben eine Vollstreckungsakte auf dem Tisch zu liegen, in der der Schuldner im PfÜB als Frau ... bezeichnet wurde. Er ist aber eigentlich männlicher Natur.
Kann oder muss der Drittschuldner hier dagegen was tun oder sollte es der Schuldner nur selbst machen?
Danke für Eure Antworten.
Liebe Grüsse
farbenseele
Schuldner falsch ausgewiesen
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Der PfÜB sollte an das Amtsgericht zurückgeschickt werden mit dem Antrag, diesen aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit zu berichtigen. Es besteht m. E. die Gefahr, dass der Drittschuldner den PfÜB nicht annimmt, da der Schuldner "falsch" bezeichnet ist. Vorher möglicherweise telefonische Rücksprache mit dem Rechtspfleger des Amtsgerichts halten, der den PfÜB erlassen hat.
...das haben wir schon immer so gemacht.
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Wir sind diesmal auf der Seite des Drittschuldners und überlegen, ob wir überhaupt die Vollstreckungsanordnung annehmen müssen.
- z0rr0
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Nach meiner Erfahrung hat der PfÜB absolut richtige Angaben zu enthalten. Da die Vollstreckung ein rein formales Verfahren ist, kann es schon an falscher Schuldnerbezeichnung scheitern.
...das haben wir schon immer so gemacht.
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- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Anrede ist kein Bestandteil des Namens, ich würde davon ausgehen, dass wenn da ganz offensichtlich z. B. Frau Max Mustermann steht alles ok ist. Der Schuldner ist ja eindeutig zu identifizieren.
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Das denke ich auch so, wollte mich halt nur noch bestätigen lassen.
Der Gläubiger hatte bei der Pfändung auch das Geburtsdatum mitangegeben.
Name, Anschrift und Geburtsdatum stimmen, mithin ist der Schuldner m. E. auch eindeutig identifiziert.
Danke Euch.
Liebe Grüsse
Der Gläubiger hatte bei der Pfändung auch das Geburtsdatum mitangegeben.
Name, Anschrift und Geburtsdatum stimmen, mithin ist der Schuldner m. E. auch eindeutig identifiziert.
Danke Euch.
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