Ich habe ein Schreiben vorliegen, in dem die Gegenseite unsere Mandantin auffordert die gem. Vergleich auszustellenden Rechnungen zu übersenden, andernfalls wird diese die Festsetzung eines Zwangsgeldes beantragen und die ZV einleiten. Gleichzeitig verlangt der RA eine 0,3 Gebühr.
Ich bin der Meinung, dass er die 0,3 Gebühr nur verlangen kann, wenn er sofort die ZV einleiten könnte, was ja hier - da noch kein Zwangsgeld festgesetzt ist - nicht der Fall ist.
Sehe ich das Richtig?
unvertretbare Handlung Androhung ZV Gebühr rechtens
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Das Zwangsgeld wäre aber die Vollstreckungsmaßnahme, also ist das Schreiben eine Vollstreckungsandrohung und dafür entsteht auch die 0,3 Gebühr.
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