Hallo zusammen,
ich habe hier eine alte Akte auf den Tisch bekommen. Und zwar erging gegen unseren Mandanten und eine weitere Person (als Gesamtschuldner) ein KFB, auf den unser Mandant alleine den Gesamtbetrag bezahlte. Nun ... 3 Jahre später .... möchte unser Mandant gegen den weiteren Gesamtschuldner vorgehen und sich die Hälfte des damals festgesetzten Betrages "holen". Ich habe keinen Plan. Hab zwar hier auch schon die Suchfunktion benutzt, aber nicht fündig geworden. Kann jemand helfen? Danke schon mal. So rein aus dem Bauch heraus würde ich meinen, dass unser Mandant im Zweifelsfall den hälftigen Betrag einklagen muss?
KFB - Aufteilung Gesamtschuldner im Innenverhältnis
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Grüßle
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Dann wird es aber Zeit. Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich hat ja Regelverjährung, und die beginnt nicht etwa erst, wenn der Mdt gezahlt hat.
- anwaltsliebling
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Oha ... danke, jetzt hab ich zumindest ein Stichwort, nach dem ich suchen kann. Danke.
Grüßle
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Ergänzend zu #2:
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Vielen Dank dafür .
Grüßle