Hallöchen,
für einen Mandanten haben wir hier BRH beim Gericht eingereicht. Dann teilte uns das Gericht mit, dass wir den Antrag zurücknehmen sollten, da der Mdt. über ein zu hohes Sparvermögen verfügt. Der Antrag wurde daraufhin durch uns zurückgenommen.
Die 15€ (Eigenanteil für Beratungshilfe) hatte uns der Mandant schon beim Beratungsgespräch gegeben. Jetzt hatte ich eine Abrechnung über die GG an den Mandanten gefertigt, habe aber nicht die 15€ angerechnet. Mdt. wünscht jetzt eine neue RE bei der die Anrechnung berücksichtigt wird. Bei VV 2500 steht ja nichts von anrechnen und ich dachte die 15€ behalten wir für den Aufwand wg. dem Antrag auf BRH.
Was meint ihr? Geht das??
LG Juliane
15€ Eigenanteil BRH einbehalten?
- Juliane1985
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Hallo Wenn ich mich recht erinnere, sind die allerdings anzurechnen :/
Zuletzt geändert von Mel Kunterbunt am 10.03.2017, 11:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Es ist anzurechnen.
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Schade - danke für die Antworten
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Würde eine Zeile “bereits erhalten“ einfügen