Hallöchen,
ich wieder
Unser Mandant hat an einen Niederländer Gastro Geräte verkauft. Schuldner hat die Ware abgeholt und wollte am nächsten Tag die 2. Ladung abholen und bezahlen. Dies hat er nicht getan. Mandant stellte Strafantrag. Ihm wurde im Januar 2017 mitgeteilt, dass der Täter zur Zeit nicht ermittelt werden kann und das Verfahren eingestellt wird.
Ich habe ein ganz normales Aufforderungsschreiben gemacht und da natürlich keine Zahlung einging folgt nun der Mahnbescheid. Wo beantrage ich den denn? Zentrales Mahngericht wäre bei uns Uelzen, aber das funktioniert nicht. EU Mahnantrag? Ich hab keinen Plan und wäre für Hilfe dankbar
Mahnbescheid, Schuldner wohnt in NL
- Anahid
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Richtig, wenn Du als Streitgericht kein deutsches Gericht angeben kannst, dann wirst Du den Mahnbescheid im Ausland beantragen müssen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- AliceImWunderland
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Durch die Abholung der Ware in Deutschland könnte aufgrund des Erfüllungsortes eine Gerichtszuständigkeit in Deutschland gegeben sein. Dann wäre das Amtsgericht Wedding zuständig. Aber das muss anhand des euch vorliegenden Sachverhaltes genau geprüft werden, ob diese Voraussetzungen evtl. gegeben sind.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Hallo Ihr Lieben,
da muss ich Chef nochmal fragen. Ich habe nichts in der Akte. Wie der Mandant verkauft hat weiß ich nicht, hab nicht mal einen Kaufvertrag in der Akte geschweige denn weiß ich nicht ob überhaupt einer existiert.
Ich melde mich wieder, euch aber schon mal für eure Hilfe
da muss ich Chef nochmal fragen. Ich habe nichts in der Akte. Wie der Mandant verkauft hat weiß ich nicht, hab nicht mal einen Kaufvertrag in der Akte geschweige denn weiß ich nicht ob überhaupt einer existiert.
Ich melde mich wieder, euch aber schon mal für eure Hilfe
Liebe Grüße Flummi