Er kann die Auskünfte einholen, wenn der Schuldner zum Termin zur Abgabe der VAK nicht erschienen ist oder wenn eine Befriedigung aus dem Vermögensverzeichnis nicht möglich ist (und die Mindestsumme von 500,00 € erreicht ist).
Hier kommt es m. E. darauf an, wann er von dem Tod des Schuldners Kenntnis hatte. Kam er zu dem Termin nicht und hat evtl. die Mitteilung erst durch die Ermittlung der für die Eintragungsanordnung notwendigen Daten durch das EMA erhalten, sind die Kosten entstanden, da er dann sicherlich die Auskünfte bereits eingeholt hat.
Hat er bereits vor dem Termin davon Kenntnis gehabt, darf er die 13,00 € natürlich nicht berechnen.
Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis
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Ja das sehe ich auch so, aber er verweigert mir jetzt die Übersendung der Auskunft. Dabei hat die ZV ja vor dem Tod des Schuldners (§ 779 ZPO) begonnen also hab ich meiner Meinung nach auch ein Anspruch auf Übersendung der Auskunft
- paralegal6
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Hallo, ich habe eine Frage und weiss nicht ob es schon irgendwo steht, ich suche ein Muster für eine Einwohnermeldeamtsanfrage. Wir machen das ohne Programm normal im Word. Es muss ein Zusatz rein, dass wir versichern, dass wir keine Werbung machen etc. Danke, ps. bei supercheck sind wir auch nicht
- paralegal6
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ist jemand bei Schleswig-Holstein Service registriert? Bekomme ich da nur EMA aus SH ?
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Ich habe über den Gerichtsvollzieher die Drittsauskunft beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt.
Jetzt schreibt die Gerichtsvollzieherin zurück: "Die Anfrage/n lieferte/n keine verwertbaren Egebnisse."
Super! Sehr aussagekräfig! Bisher habe ich da immer direkt einen Ausdruck bekommen. Habe ich da hier auch einen Anspruch drauf?
Jetzt schreibt die Gerichtsvollzieherin zurück: "Die Anfrage/n lieferte/n keine verwertbaren Egebnisse."
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hm, gute Frage. Weiß ich leider nicht, aber ich habe den bisher auch immer bekommen, ob nun positiv oder negativ.katuscha hat geschrieben:Bisher habe ich da immer direkt einen Ausdruck bekommen. Habe ich da hier auch einen Anspruch drauf?
Hier ist bestimmt ein lieber GV unterwegs, der uns das verrät.
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Ruf die GVin an, ob sie diese Erkenntnis aus früheren Vollstreckungen gewonnen hat. Wenn nicht, sondern diese Erkenntnis aus der in Deiner Sache eingeholten Auskunft stammt, soll sie Dir doch bitte die Auskunft schicken (schließlich wird die ja auch durch Euren Mandanten gezahlt). Ich denke schon, dass da ein Anspruch drauf besteht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Danke, dann versuche ich das mal.Anahid hat geschrieben:Ruf die GVin an, ob sie diese Erkenntnis aus früheren Vollstreckungen gewonnen hat. Wenn nicht, sondern diese Erkenntnis aus der in Deiner Sache eingeholten Auskunft stammt, soll sie Dir doch bitte die Auskunft schicken (schließlich wird die ja auch durch Euren Mandanten gezahlt). Ich denke schon, dass da ein Anspruch drauf besteht.
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Ich könnte mich gerade aufregen .
Ich habe einen Vergleich zustellen lassen und gleichzeitig Pfändung/Abgabe der Vermögensauskunft beantragt. Weiterhin habe ich beantragt, dass Haftbefehl erlassen werden soll, falls der Schuldner nicht erscheint.
Kriege ich von der Gerichtsvollzieherin lapidar eine verhältnismäßig hohe Kostenrechnung (68,36 €) zurückgeschickt und die Mitteilung, dass sie das Verfahren einstellt. Der Schuldner sei zum Termin nicht erschienen. Sofern wir eine Fortsetzung wünschen (Haftbefehl), sollen wir einen gesonderten Antrag ans zuständige AG schicken, da ein Bezirkswechsel ansteht.
Warum führt sie unseren Auftrag nicht aus? So etwas verstehe ich nicht. Normalerweise schicken GVZ zeitgleich mit dem Unterrichtungsschreiben doch den Antrag ans AG raus. Jetzt müssen wir wieder einen gesonderten Antrag machen.
Verstehe einer die Gerichtsvollzieher. Hat das in diesem Fall etwas mit dem Bezirkswechsel zu tun? Na ja, ich frage da am Montag mal nach.
Ich würde mich am liebsten beschweren, aber erst einmal muss ich die Kostenrechnung prüfen, da sie mir zu hoch erscheint. Leider bin ich da nicht so firm, so dass ich da erst mal recherchieren muss
Ich habe einen Vergleich zustellen lassen und gleichzeitig Pfändung/Abgabe der Vermögensauskunft beantragt. Weiterhin habe ich beantragt, dass Haftbefehl erlassen werden soll, falls der Schuldner nicht erscheint.
Kriege ich von der Gerichtsvollzieherin lapidar eine verhältnismäßig hohe Kostenrechnung (68,36 €) zurückgeschickt und die Mitteilung, dass sie das Verfahren einstellt. Der Schuldner sei zum Termin nicht erschienen. Sofern wir eine Fortsetzung wünschen (Haftbefehl), sollen wir einen gesonderten Antrag ans zuständige AG schicken, da ein Bezirkswechsel ansteht.
Warum führt sie unseren Auftrag nicht aus? So etwas verstehe ich nicht. Normalerweise schicken GVZ zeitgleich mit dem Unterrichtungsschreiben doch den Antrag ans AG raus. Jetzt müssen wir wieder einen gesonderten Antrag machen.
Verstehe einer die Gerichtsvollzieher. Hat das in diesem Fall etwas mit dem Bezirkswechsel zu tun? Na ja, ich frage da am Montag mal nach.
Ich würde mich am liebsten beschweren, aber erst einmal muss ich die Kostenrechnung prüfen, da sie mir zu hoch erscheint. Leider bin ich da nicht so firm, so dass ich da erst mal recherchieren muss
Das klingt für mich danach, dass die GVin in einen anderen Bezirk wechselt. Das habe ich schon häufiger gehabt, dass man dann die Unterlagen zurückbekommt. Ist ärgerlich, aber scheint wohl generell so gehandhabt zu werden, dass die dann nicht ihre Akten/Unterlagen an den nächsten einfach weitergeben.