3 Rechnungen oder nur eine?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BBTB
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#1

18.01.2017, 14:47

Wir haben uns für unseren Mandanten in einem Verfahren A vor dem Sozialgericht als Prozessbevollmächtigte bestellt und auch Schriftsätze eingereicht. Irgendwann in meinem Urlaub kam dann wohl ein Schreiben, des Gerichts mit dem Aktenzeichen des Verfahrens A, dass in den Verfahren A, B und C "zu folgender Antragstellung geraten wird" (hier gab es wohl noch Unklarheiten). Dass hier plötzlich drei Aktenzeichen in dem Schreiben des Gerichts auftauchten, fiel hier wohl niemandem auf, es erfolgte einfach ein Schriftsatz mit Angabe des Aktenzeichens A und der Mitteilung, dass man die Anträge gemäß Hinweis des Gerichts stellen werde.

Irgendwann gingen dann hier plötzlich drei Gerichtsbescheide ein und ich mir ist bei Durchsicht aufgefallen, dass wohl rund einen Monat nach unserer Bestellung zwei Verfahren abgetrennt wurden und das dritte Verfahre noch immer als Verfahren A weitergeführt wurde. Derim Gerichtsbescheid genannten diesbezüglichen Beschluss ist uns jedoch nie zugegangen.

Nun soll ich abrechnen, weiß jedoch nicht, ob ich nur eine Verfahrensgebühr aus allen drei zusammengerechneten Streitwerten berechne oder ob ich drei Rechnungen mit jeweils einer 1,3 VG erstellen muss, da ja in dem einen Schriftsatz doch auf die drei Verfahren indirekt eingegangen wurde.

Mein Gefühl sagt mir eher, dass es nur eine Kostennote aus dem Gesamtstreitwert aller drei Verfahren sein müsste. Wie seht ihr dies?
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Anahid
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#2

18.01.2017, 14:50

Du hast die Wahl:

Bis zur Trennung sind die Gebühren aus dem zusammengerechneten Streitwert abzurechnen. Wenn allerdings bis dahin nur die VG angefallen sein sollte, dann kannst Du ab der Trennung auch 3 Rechnungen machen.
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#3

18.01.2017, 14:54

Wenn es um Betragsrahmengebühren geht, würde ich auf jeden Fall jedes Verfahren einzeln abrechnen. Da kommst Du mit Erhöhungen im ersten Verfahren nie auf die gleichen Gebühren.
BBTB
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#4

18.01.2017, 15:09

Es ist ein Verfahren nach Streitwert, also keine Betragsrahmengebühren. Entstanden ist tatsächlich nur die VG.

Hab ich das richtig verstanden: In dem Fall ist es also egal, ob eine oder drei Rechnungen?
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#5

18.01.2017, 15:45

Nein, ist es nicht. Da die Wertgebühren degressiv sind, erhältst Du bei der Abrechnung von 3 VGen mehr als bei der Abrechnung einer VG aus dem Gesamtwert.
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#6

19.01.2017, 08:53

Ich stimme Adora Belle zu. Tatsache ist, Du hättest hier grundsätzlich die Wahl, ob eine oder drei Rechnungen. Aber mit drei Rechnungen kannst Du mehr abrechnen.
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