Hallo ihr Lieben,
ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Folgendes Problem:
Ich habe eine Erbengemeinschaft, bestehend aus drei Miterben: Die Ehefrau, der Sohn und die Geliebte
Der Erblasser hat mit seinem Testament der Geliebten ein lebenslanges Wohnrecht an seiner Wohnung (wahrscheinlich Zweitwohnung) eingeräumt unter der Voraussetzung, dass diese die verbrauchsabhängigen Kosten zu tragen hat.
Aber, Überraschung, Überraschung: Sie zahlt die Forderung nicht.
Jetzt soll ich einen Mahnbescheid über die noch offene Forderung, abzüglich der Vorauszahlungen, in Höhe von 1.513,81 € beantragen. Nur leider weiß ich nicht, ob dies so möglich ist. Die drei bilden ja eine Erbengemeinschaft. Kann man überhaupt gegen eine Person aus der Erbengemeinschaft vorgehen?
Ich hoffe, ihr könnt mir schnell weiterhelfen.
LG Marshann
Mahnbescheid bei Erbengemeinschaft
- AliceImWunderland
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2388
- Registriert: 24.09.2013, 13:47
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Da die Erbengemeinschaft nicht parteifähig ist (2039 BGB), würde ich hier einen MB wie folgt machen:
Antragsteller: Ehefrau und Sohn (sofern die Forderung den beiden zusammen zusteht)
Antragsgegnerin: die Geliebte
Antragsteller: Ehefrau und Sohn (sofern die Forderung den beiden zusammen zusteht)
Antragsgegnerin: die Geliebte
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3025
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Ich sehe da keine Erbengemeinschaft. Eigentümer des Hauses klagen ganz normal Nebenkosten ein