Hallo Ihr da draußen,
Ra Micro hat mal wieder ein neues Update gemacht und mir ist soeben aufgefallen, dass nun bei einem Kostenausgleichungsantrag (Kostenfestsetzungsantrag) nun auch die Option da ist, ein Häckchen bzgl. der Geschäftsgebühr zu machen (genauen Wortlaut weiß ich gerade nicht, aber da stand Geschäftsgebühr ausweisen und festsetzen o.ä.). Weiß jemand, was es damit auf sich hat?
Zu meinem Fall: Wir haben MB beantragt inkl. unserer vorgerichtlichen Gebühren. Die Gegenseite hat Widerspruch eingelegt=streitiges Verfahren. Es gab einen Termin und einen Vergleich. In dem Protokoll ist unsere Geschäftsgebühr nicht mit "tituliert". Ich habe daher die MB-Gebühr 3305 (wegen der P.u.T. Auslagen) genommen und die volle Verfahrensgebühr 3100. Natürlich auch noch die Terminsgebühr und nochmal eine Verfahrensgebühr 0,8 wegen einem Mehrvergleich. Aber das tut ja nichts zur Sache. Habe extra noch druntergeschrieben, dass wir eine Geschäftsgebühr nicht erhalten haben und diese auch nicht tituliert ist.
Weiß jemand zufällig, warum es diese Option jetzt plötzlich gibt, dass man die Geschäftsgebühr mit reinnehmen und festsetzen lassen kann? Ich steh irgendwie aufm Schlauch.
Und da wir gerade dabei sind (evtl. stelle ich die Frage im enstprechenden Forum nochmal), wenn ich zwei Rechnungen habe, da ich eine korrigieren musste und die gleiche Rechnungsnummer vergebe, wie kriege ich die falsche aus dem Aktenkonto gelöscht bzw. storniert?
LG und schöne besinnliche Weihnachtstage.
Melanie
RA Micro Geschäftsgebühr KFA
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Hi!
Meines Wissens nach geht es lediglich um die Anrechnung der Geschäftsgebühr. Wenn du in deinem KFA/KAA die 2300, 3100, etc. eingibst, wird die 2300 automatisch angerechnet. Was anderes wüsste ich nicht.
Ich hab da auch nirgendwo die Option ein Häckchen zu setzen oO wo genau soll das sein?
Meines Wissens nach geht es lediglich um die Anrechnung der Geschäftsgebühr. Wenn du in deinem KFA/KAA die 2300, 3100, etc. eingibst, wird die 2300 automatisch angerechnet. Was anderes wüsste ich nicht.
Ich hab da auch nirgendwo die Option ein Häckchen zu setzen oO wo genau soll das sein?
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
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"Geschäftsgebühr beibehalten und festsetzen" steht dann mit Kästchen auf der linken Seite von "Anrechnung prüfen". Haben die Version 16342.01.
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Hab mir das kurz mal angesehen. Der Sinn dahinter ist mir nicht klar, die Geschäftsgebühr hat weiterhin nichts im KFA zu suchen (oder da ist was grundlegendes an mir vorrüber gegangen) außer man muss sie eben anrechnen. Ich wüssts leider nicht.
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Kann es sein dass das nicht nur fürs Zivilverfahren gemacht ist?
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Genau deshalb wundere ich mich auch. Denn wenn es geändert wurde, weil es einen aktuellen Beschluss gibt, könnte ich sie jetzt rein theoretisch mit reinnehmen. Bin etwas verwirrt....Sputnik85 hat geschrieben:Hab mir das kurz mal angesehen. Der Sinn dahinter ist mir nicht klar, die Geschäftsgebühr hat weiterhin nichts im KFA zu suchen (oder da ist was grundlegendes an mir vorrüber gegangen) außer man muss sie eben anrechnen. Ich wüssts leider nicht.
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Gut möglich, in anderen Bereichen kenne ich mich ja so fast gar nicht ausAdora Belle hat geschrieben:Kann es sein dass das nicht nur fürs Zivilverfahren gemacht ist?
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Definitiv ist eine GG nicht im KFA festsetzbar. Diese Gebühr gehört nicht zu den Prozesskosten. Da ein KFA nicht gebucht wird (sollte er zumindest nicht), kannst Du ja einfach mal ausprobieren was passiert, wenn Du den Haken setzt. Siehst Du ja dann auch schon in der Vorschau, was das Programm jetzt veranstalten würde.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Wenn man den Haken setzt, sieht die Rechnung wie folgt aus:
BeispielKFA
Gegenstandswert: 500,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 58,50 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 58,50 €
Anrechnung Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG gem. Vorbem. 3 IV VV RVG 0,65 -29,25 €
Wert 500,00 € 58,50 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 11,70 € bleibt bestehen -
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 23,40 €
Zwischensumme netto 111,15 €
0 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 0,00 €
Gesamtsumme 111,15 €
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Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 58,50 €
Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 58,50 €
Anrechnung Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG gem. Vorbem. 3 IV VV RVG 0,65 -29,25 €
Wert 500,00 € 58,50 €
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