In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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Manuela1
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#1
15.11.2016, 11:32
Hallöchen,
wir vertreten eine Stiftung bürgerlichen Rechts in einem Rechtsstreit. Jetzt soll hier die Kostenfestsetzung gemacht werden und auf meine Frage nach der Vorsteuerabzugsberechtigung erklärte mir die Dame von der dortigen Finanzverwaltung, dass die Stiftung in diesem Fall zu 33 % vorsteuerabzugsberechtigt sei. So einen Fall hatte ich noch nie! Schreibt man in den KfA dann tatsächlich rein, dass die Antragstellerin zu 33 % vorsteuerabzugsberechtigt sei?
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
15.11.2016, 12:14
Ja genau.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Manuela1
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#3
15.11.2016, 12:57
Danke Anahid, dann weiß ich Bescheid - man lernt nie aus