Mandant anteilig vorsteuerabzugsberechtigt

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Manuela1
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#1

15.11.2016, 11:32

Hallöchen,
wir vertreten eine Stiftung bürgerlichen Rechts in einem Rechtsstreit. Jetzt soll hier die Kostenfestsetzung gemacht werden und auf meine Frage nach der Vorsteuerabzugsberechtigung erklärte mir die Dame von der dortigen Finanzverwaltung, dass die Stiftung in diesem Fall zu 33 % vorsteuerabzugsberechtigt sei. So einen Fall hatte ich noch nie! Schreibt man in den KfA dann tatsächlich rein, dass die Antragstellerin zu 33 % vorsteuerabzugsberechtigt sei?
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Anahid
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#2

15.11.2016, 12:14

Ja genau.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Manuela1
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#3

15.11.2016, 12:57

Danke Anahid, dann weiß ich Bescheid - man lernt nie aus ;)
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