Hey ihr Lieben,
ich bin ganz neu hier und hätte einige Fragen, da mir keiner meine Fragen in der Kanzlei beantworten kann -.-
Ich habe 2 Fälle die ich leider nicht gelöst bekomme und diese für einige von euch wahrscheinlich sehr einfach sind.
Fall 1:
Eheleute bekommen PKH bewilligt und einen RA vom Gericht gestellt. Dieser erhebt Klage wegen Mietrückständen in Höhe von insgesamt 8.900 €.
Im Gütetermin einigen sich die Parteien. Es wird ein Vergleich über die geltend gemachte Forderung geschlossen.
Fragen:
Wie kann RA abrechnen?
a) Kostenberechnung ?
b) KFA gegen die Staatskasse?
Fall 2:
RA erhält Auftrag Mandanten vor dem LG Bonn zu vertreten. LG Bonn hält sich nicht für zuständig und verweist den Rechtsstreit an das ArbG Köln.
Frage 1
Nach welchen Gebührenziffern kann hier die Abrechnung erfolgen?
Frage 2
Wie sieht die Abrechnung aus, wenn Wir einen Streitwert von 10.500 € vor dem LG und 18.000 € vor dem ArbG unterstellen?
Ich bedanke mich schon mal für Eure Mühe
Liebe Grüße
Es folgen leider bestimmt noch einige Fragen meinerseits
Verweisung von LG an ArbG & PKH Gebühren
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Stell doch erstmal Deine Vorschläge an, dann können wir darüber reden. Hier wird nicht "vorgesagt".
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 2
- Registriert: 26.10.2016, 19:18
- Beruf: Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Bergisch Gladbach
Vielen Dank für die Rückmeldung @Pepples
Das halte ich übrigens für eine sehr gute Maßnahme, das man hier nichts vorsagt
Zu meinem Fall 1:
(Gebühretabelle § 49 RVG)
1,3 Verf.geb.3100
1,2 Term,geb.3104 Term.geb.
1,0 Einigungsgeb. 1003
Auslagen 7002
Ust 7009
KFA gegen Staatskasse:
wie bei der Kostenberechnung auch oder?
Fall 2:
1,3 Verf.geb. 3100 aus 10.500 €
0,8 Verf.geb. aus 7.500€
-Abgleich gem. § 15 Abs. III 1,3 aus 18.000€
1,2 Term.geb aus aus 18.000€
Auslagen 7002
Ust 7008
hmmmm..... jetzt bin ich auf meine Fehler gespannt
Das halte ich übrigens für eine sehr gute Maßnahme, das man hier nichts vorsagt
Zu meinem Fall 1:
(Gebühretabelle § 49 RVG)
1,3 Verf.geb.3100
1,2 Term,geb.3104 Term.geb.
1,0 Einigungsgeb. 1003
Auslagen 7002
Ust 7009
KFA gegen Staatskasse:
wie bei der Kostenberechnung auch oder?
Fall 2:
1,3 Verf.geb. 3100 aus 10.500 €
0,8 Verf.geb. aus 7.500€
-Abgleich gem. § 15 Abs. III 1,3 aus 18.000€
1,2 Term.geb aus aus 18.000€
Auslagen 7002
Ust 7008
hmmmm..... jetzt bin ich auf meine Fehler gespannt