Hallo,
ich hab einen mega Aussetzer.
Ich soll einen MB machen. Mdt. als auch GE sind Einzelfirmen. Wie nehme ich die den jetzt auf? Als Privatperson oder als Einzelfirma und gebe dahinter e. K. an ?
Danke für Eure Hilfe
Mahnbescheid - Einzelfirmen
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Den Zusatz "e. K." gibst Du nur an, wenn auch tatsächlich eine entsprechende Eintragung im Handelsregister vorliegt. Dort kann dann auch der Inhaber von der e. K. Firmierung abweichen. Wir haben hier z. B. einen Mandanten Firma Mustermann e. K. Inhaberin ... Müller. Wenn kein HR-Eintrag vorliegt, dann Eintrag als Privatperson.
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Okay super! Danke für die Hilfe.
Ich habe gerade mal geschaut, ob die beiden Pt. eingetragen sind. Sind sie nicht. Also nehme ich Sie als Privatperson auf. Kann ich dann trotzdem 8 Prozentpunkte ü. d. B. nehmen?
Ich habe gerade mal geschaut, ob die beiden Pt. eingetragen sind. Sind sie nicht. Also nehme ich Sie als Privatperson auf. Kann ich dann trotzdem 8 Prozentpunkte ü. d. B. nehmen?
- Anahid
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Wieso 8 %? Sind die Forderungen denn so alt? Bei Geschäftsleuten gibt es mittlerweile 9 % und ja, die kannst Du auch nehmen, wenn Du den Inhaber als "Privatperson" angibst.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Anahid hat geschrieben: Bei Geschäftsleuten gibt es mittlerweile 9 %
seit wann?
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Für Forderungen die ab dem 29.07.2014 entstanden sind, kannst Du unter Kaufleuten sogar 9%-Punkte über dem Basiszinssatz beanspruchen (Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzuges im Geschäftsverkehr). Kaufleute müssen nicht im Handelsregister eingetragen sein, sondern es kommt allein auf das Vorliegen der Kaufmannseigenschaft an (vgl. § 1 HGB).
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ach du schei...e.Anahid hat geschrieben:Seit dem 29.07.2014.