Hallo,
habe schon im Forum recherchiert dort war die Frage nach Gebühren neuer ZV Antrag wegen Anschriftenänderung. Bei uns sieht es so aus.
Wir haben vor Jahren einen ZV Antrag /Abgabe eidesstattliche Versicherung/ sowie Pfüb, leider erfolglos gemacht. Mdt möchte, dass wir es nochmal probieren, da er erfahren hat dass, sein Schuldner wieder arbeitet. Nun wurde eine Anfrage an die Schuldnerkartei gestellt wo er nicht eingetragen ist. Da wir vor Jahren noch nicht mit RA-Micro gearbeitet haben, habe ich die Forderungen sowie festgesetzte Kosten ins Foko eingegeben. Nun meine Fragen:
1) Wird nun eine zweite Gebühr berechnet ? Muss ich die Gebühren vom 1. ZV Auftrag 3309 ZV, 3309 Vermögensauskunft und 3309 Pfüb übernehmen und ins Foko reinnehmen da wir ja vorher den Antrag mit einem anderen PRogramm erstellt haben ? Wie wird dies bei RA-Micro eingegeben evt. unter RA -Gebühren ?
Mein Chef ist der Meinung, dass nun bei einem neuen ZV Antrag die vorherigen Gebühren mit reingenommen werden.
Gebühren neuer ZV-Antrag
- Laska
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Hallo,
du kannst alle Gebühren und Kosten ins Foko aufnehmen, welche damals entstanden sind, da der Schuldner auch diese zu übernehmen hat.
Die Gebühr für den neuen ZV entsteht und kann auch berechnet werden, denn jede ZV-Maßnahme ist ein neues Verfahren.
du kannst alle Gebühren und Kosten ins Foko aufnehmen, welche damals entstanden sind, da der Schuldner auch diese zu übernehmen hat.
Die Gebühr für den neuen ZV entsteht und kann auch berechnet werden, denn jede ZV-Maßnahme ist ein neues Verfahren.
Liebe Grüße
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Hallo Zusammen,
habe jahrelang nicht gearbeitet, deswegen vielleicht eine etwas komische Frage: kann man noch die Auskunft aus der Schuldnerkartei einholen (beim Vollstreckungsgericht stellen) oder hat sich da was geändert. Ich meine irgendwann mal was von einem Vollstreckungsportal gehört zu haben.
Könnt ihr mir da Auskunft geben. Danke
habe jahrelang nicht gearbeitet, deswegen vielleicht eine etwas komische Frage: kann man noch die Auskunft aus der Schuldnerkartei einholen (beim Vollstreckungsgericht stellen) oder hat sich da was geändert. Ich meine irgendwann mal was von einem Vollstreckungsportal gehört zu haben.
Könnt ihr mir da Auskunft geben. Danke
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- ...ist hier unabkömmlich !
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- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
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Ja, da hat sich was geändert. Beim Amtsgericht bekommt man keine Auskunft mehr so wie früher; dies ist jetzt nur noch über das Vollstreckungsportal abrufbar.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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