ich bitte um Hilfe
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Es liegt ein rechtskräftiger VB gegen den Schuldner vor.
Schuldner verstirbt und die Ehefrau wird Erbin
Mir wurde eine Ausfertigung des Erbscheins erteilt, den ich an das den VB erlassende Mahngericht mit der Bitte um Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel geschickt habe.
Der VB kam mit der Rechtsnachfolgeklausel (angeheftet) zurück. Diese lautet wie folgt:
Rechtsnachfolgeklausel
Vorstehende Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides des AG XYZ wird gegen
neue Schuldnerin A
als Rechtsnachfolgering des bisherigen Antragsgegners zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.
Die Rechtsnachfolge wurde mit einer Ausfertigung des Erbscheins des AG W .. nachgewiesen.
Der zuständige Gerichtsvollzieher meint nun:
"Für die Durchführung der Zwangsvollstreckung ist die Zustellung der Rechtsnachfolgeklausel nötig."
Hierfür benötigt er die AUSFERTIGUNG DES ERBSCHEINS.
Muss ich tatsächlich die Ausfertigung des Erbscheins noch vorlegen oder wie läuft das ganze jetzt ab?
LG
Kaltforelle