Anfall von RA-Gebühren für Vermögensauskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Loki
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#11

02.08.2016, 08:05

Ja, 1 x 3309 für die Sachpfändung und 1 x 3309 für die VA. Die Gebühr für die VA bei einem Kombiauftrag bekommst du, wenn die Voraussetzungen des § 807 ZPO vorliegen. Nach dem hier geschilderten SV ist dies der Fall bei dir.
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Anahid
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#12

02.08.2016, 08:54

Die Gebühr für die Vermögensauskunft darfst Du dann abrechnen, wenn der Auftrag durchgeführt wird. Wenn Du einen Kombi-Auftrag gestellt hast, gilt der Auftrag dann als durchgeführt, wenn der GV Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft anberaumt. Ob der Schuldner da dann erscheint oder nicht, ist egal. Wenn er vor dem Termin zahlt, ist immer noch die Gebühr angefallen.
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BlackWoman

#13

22.03.2017, 10:44

Hallo zusammen,
hierzu hätte ich auch aktuell eine Frage:
Wir haben in 2016 gegen einen Schuldner ZV-Auftrag gestellt mit Sachpfändung und Abnahme VA. Sodann hat sich der Schuldner gemeldet wg. RZV, was wir dem GVZ dann auch mitgeteilt haben und dieser daraufhin die ZV-Unterlagen zurückgesandt hat. Dann wurde erneut ZV beantragt, da der Schuldner seine Raten auf einmal nicht mehr bezahlt hat (Pfändungsauftrag u. Abnahme VA). Anschließend schickt uns der GVZ das Protokoll, mit dem Vermerk, dass der Schuldner wieder Raten zahlen will.
Meine Frage ist nun - ist hier in beiden Fällen die Gebühr für die Abnahme der VA überhaupt angefallen? Denn es wurden ja immer vor Einleitung der VA-Abnahme Ratenzahlungen vom Schuldner angeboten. Ich würde ja sagen, dass die Gebühr für die VA schon mit Antragstellung angefallen ist oder was meint ihr?
Ich bin mir diesbezüglich immer total unsicher. :oops:
Und obwohl das Thema hier schon oft diskutiert wurde, habe ich keine klärende Antwort gefunden - in einigen Threads heißt es, die Gebühr entsteht schon bei Auftragserteilung, in anderen steht, erst wenn das VAK-Verfahren eingeleitet wurde. :kopfkratz
Vielen Dank. LG
BlackWoman

#14

22.03.2017, 13:08

Kann mir hier vielleicht jemand helfen?
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Liesel
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#15

22.03.2017, 13:15

siehe #12
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#16

22.03.2017, 15:04

BlackWoman hat geschrieben: dass die Gebühr für die VA schon mit Antragstellung angefallen ist oder was meint ihr?
Die ist nicht mit Einreichung des Antrages entstanden.

Du hast ja beantragt, dass der GVZ zuerst pfänden soll. Damit ist die erste 0,3 Gebühr entstanden.

Die Bedingung für den VA-Auftrag ist ja, dass die Sachpfändung erfolglos verläuft.
Bevor also nicht feststeht, dass nichts zu pfänden ist, kann der VA-Antrag noch nicht gestellt sein.

Erst wenn der Gerichtsvollzieher den Sachpfändungsauftrag ohne Erfolg erledigt hat, beginnt das VA-Verfahren (z.B. mit der Ladung zum Termin).
Und erst dann fällt eine zweite 0,3 Gebühr an.

In dem von dir genannten Fall hat der Schuldner Ratenzahlung angeboten, als der Auftrag noch im Stadium 'Pfändung' war.
Daher keine Gebühr für den VA-Auftrag.
BlackWoman

#17

22.03.2017, 15:07

Vielen lieben Dank.
Jetzt habe ich übrigens auch gerade mit dem zust. GVZ telefoniert und der meinte, die Gebühr für die VA wäre seines Erachtens angefallen, da der Schuldner ja nicht rechtzeitig bezahlt hätte. Das VAK-Verfahren hatte er übrigens noch nicht eingeleitet.
Aelizia
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#18

22.03.2017, 16:50

BlackWoman hat geschrieben:Denn es wurden ja immer vor Einleitung der VA-Abnahme Ratenzahlungen vom Schuldner angeboten.
ergibt sich für mich hieraus nicht.
BlackWoman

#19

23.03.2017, 08:22

Ja ich verstehe es ehrlich gesagt auch nicht.
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Anahid
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#20

23.03.2017, 10:03

BlackWoman hat geschrieben:Hallo zusammen,
hierzu hätte ich auch aktuell eine Frage:
Wir haben in 2016 gegen einen Schuldner ZV-Auftrag gestellt mit Sachpfändung und Abnahme VA. Also ist hier zu diesem Zeitpunkt die 0,3 für den ZV-Auftrag angefallen. Die Gebühr für den Antrag auf Abgabe der VA ist bis dahin nicht entstanden Sodann hat sich der Schuldner gemeldet wg. RZV, was wir dem GVZ dann auch mitgeteilt haben und dieser daraufhin die ZV-Unterlagen zurückgesandt hat. Dann wurde erneut ZV beantragt, da der Schuldner seine Raten auf einmal nicht mehr bezahlt hat (Pfändungsauftrag u. Abnahme VA). Anschließend schickt uns der GVZ das Protokoll, mit dem Vermerk, dass der Schuldner wieder Raten zahlen will. Wenn noch kein Termin zur VA anberaumt wurde ist auch die Gebühr nicht angefallen. Eine weitere ZV-Gebühr gibt es allerdings für den neuen Vollstreckungsauftrag.
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