Hi ich brauche eure Hilfe. Ich muss nen MB gegen den eigenen Mandanten machen, den wir außergerichtlich beraten haben. Meine Kollegin hat Urlaub, ich kann niemanden fragen.
brutto 60,00 €
netto 71,40 €
+ 5,00 € Mahnkosten
Chef ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Ich habe jetzt die Frage. Als Hauptforderung machen ich 60,00 oder 71,40 € geltend ?
Bekomme ich Gebühren für den Mahnbescheid nach 3305 ? muss ich das irgendwo eintragen ? Im Vordruck steht was mit vorgerichtlicher Tätigkeit. Da muss ich nichts ausfüllen oder ? Denn genau um die Gebühren geht es doch.
Danke Meggie
MB gegen eigenen Mandanten
- Soenny
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Hallo Themenstarter/in
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
foreno-grundlagen.php
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
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Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Meggie hat geschrieben:Hi ich brauche eure Hilfe. Ich muss nen MB gegen den eigenen Mandanten machen, den wir außergerichtlich beraten haben. Meine Kollegin hat Urlaub, ich kann niemanden fragen.
brutto 60,00 €
netto 71,40 €
+ 5,00 € Mahnkosten
Chef ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Ich habe jetzt die Frage. Als Hauptforderung machen ich 60,00 oder 71,40 € geltend ? Du nimmst 71,40!
Bekomme ich Gebühren für den Mahnbescheid nach 3305 ? Ja! muss ich das irgendwo eintragen ? Im Vordruck steht was mit vorgerichtlicher Tätigkeit. Da muss ich nichts ausfüllen oder ? Denn genau um die Gebühren geht es doch. Da deine Geschäftsgebühr, die vorgerichtlich angefallen ist, nun zur Hauptforderung wird, ist keine Anrechnung erforderlich.
Danke Meggie
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- Anahid
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Und noch zur Ergänzung: Mahnkosten kann ein Anwalt bei der Geltendmachung von Honoraransprüchen nicht geltend machen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Dany1981
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Echt nicht? Ich hab das auch bisher immer gemacht. Gab keine Probleme.Anahid hat geschrieben:Und noch zur Ergänzung: Mahnkosten kann ein Anwalt bei der Geltendmachung von Honoraransprüchen nicht geltend machen.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
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- Anahid
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Darft Du aber nicht Dany. Mach mich nicht schwach. War hier auch schon gefühlte 100.000 x Thema.
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- Dany1981
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Ist mir bisher nicht ins Auge gestochen.
Man lernt einfach nie aus. Aber jetzt weiß ich es und gelobe Besserung.
Man lernt einfach nie aus. Aber jetzt weiß ich es und gelobe Besserung.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.