Hallo
eine GmbH will Prokura anmelden. Unterschreiben sollen ein Geschäftsführer und ein Prokurist. Es sind allerdings zwei Geschäftsführer im HR eingetragen, die nur zusammen oder ein GF mit einem Prokurist vertreten dürfen.
Reicht es dann aus, dass ein GF und der Prokurist kommt, oder müssen es die zwei GF sein?
Ich gehe davon aus, dass es die zwei GF sein müssen, aber bin mir nicht sicher.
Prokurist - Vertretungsregelung
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Es wäre nicht der neue Prokurist, sondern einer der bereits im Handelsregister eingetragen ist. Aber dann geht es trotzdem nicht, oder?
- Whoville
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LessIsMore hat geschrieben:Es sind allerdings zwei Geschäftsführer im HR eingetragen, die nur zusammen oder ein GF mit einem Prokurist vertreten dürfen.
Ist der Prokurist jetzt eingetragen oder nicht? Ich verstehe es so, dass nur 2 GF eingetragen sind. Wenn auch ein Prokurist eingetragen ist, dann hast du dir die Frage schon selbst beantwortet!
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Also...
Es sind zwei GF und mehrere Prokuristen im HR bereits angemeldet. Einer der Prokuristen (der bereits im HR steht) soll zsm. mit einem der GF unterschreiben. Und da wollte ich wissen, ob man so Prokura anmelden kann. Im Büro sind wir unterschiedlicher Meinung
Also nehme ich richtig an, dass der Prokurist zsm mit GF (beide schon im HR) andere mit Gesamtprokura anmelden können?
Es sind zwei GF und mehrere Prokuristen im HR bereits angemeldet. Einer der Prokuristen (der bereits im HR steht) soll zsm. mit einem der GF unterschreiben. Und da wollte ich wissen, ob man so Prokura anmelden kann. Im Büro sind wir unterschiedlicher Meinung
Also nehme ich richtig an, dass der Prokurist zsm mit GF (beide schon im HR) andere mit Gesamtprokura anmelden können?
- Whoville
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Wenn im HR drinsteht, dass die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten werden kann, dann bist du richtig.
Edit: Ich würde sonst noch mal in den Gesellschaftsvertrag gucken, ob dort irgendwelche Einschränkungen in Bezug auf neue Prokuristen/Geschäftsführer stehen.
Edit: Ich würde sonst noch mal in den Gesellschaftsvertrag gucken, ob dort irgendwelche Einschränkungen in Bezug auf neue Prokuristen/Geschäftsführer stehen.
- Manfred Fisch
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Die Erteilung der Prokura ist Prinzipalgeschäft. Nach herrschender Meinung hat sowohl die Erteilung als auch die Anmeldung durch das Vertretungsorgan bzw. Inhaber zu erfolgen.
Eine Anmeldung durch einen anderen Prokuristen wird daher von den meisten Gerichten abgelehnt. Eine Anmeldung durch den bestellten Prokuristen ist ausgeschlossen.
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