Hallo Ihr Lieben!
Ich weiß nicht, ob es das Thema schon gibt, hab nichts gefunden.
Wir haben einen Schuldner, dieser besitzt ein Haus und hat folglich Mieteinnahmen. Jetzt soll ich die Mieteinnahmen pfänden, folglich sind ja die Mieter Drittschuldner. Muss ich bei Pfüb-Beantragung irgendetwas beachten? Gibt es da spezielle Regeln?
LG Elke!
Pfänden von Miete
- Phoebe1081
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Pfändbar sind Kaltmiete und Nachforderungen aus Betriebs-, Heiz- und/oder Nebenkostenabrechnungen.
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ich muss das hier nochmal "pushen"
und zwar gibts ja schon seit längerem dieses Formular für den Pfüb... Leider gibts da nix für Mieteinnahmen, oder hab ich das irgendwie nicht gefunden?
Ich würde es jetzt in das Feld G setzen, richtig?
Oder mache ich da einen gesonderten Antrag wie "früher"??
und zwar gibts ja schon seit längerem dieses Formular für den Pfüb... Leider gibts da nix für Mieteinnahmen, oder hab ich das irgendwie nicht gefunden?
Ich würde es jetzt in das Feld G setzen, richtig?
Oder mache ich da einen gesonderten Antrag wie "früher"??
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Ich würde auch das Feld G hernehmen.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- icerose
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Nein, nicht wie früher. Kreuz G an und setze in das entsprechende Freifeld deinen Text (was du pfändest - hat Ernie schon geschrieben - rein).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
Was wäre alternativ mit der Eintragung einer Zwangsverwaltung ins Grundbuch?
- Crydea
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Hallo zusammen,
ich muss das Thema hier mal wieder aus der Versenkung holen =)
Ich habe einen Schuldner, welcher in der Vermögensauskunft angibt Mieteinnahmen von zwei Personen zu erhalten (wären dann meine Drittschuldner) zu je 150 €. Nun steht da nichts über Kalt- oder Warmmiete oder Nebenkosten. Aufgrund der Höhe der Miete und der Anschrift (wohnen alle beim Schuldner) gehe ich davon aus, dass diese dort nur ein Zimmer oder so gemietet haben. Wie formuliere ich das jetzt im Feld G so, dass der PÜ auch durchgeht und keine Rückfragen kommen? Hänge da gerade irgendwie... könnte aber auch an der Uhrzeit liegen und morgen früh kommt der Geistesblitz... Bin aber über jede Hilfe und Idee froh.
LG
ich muss das Thema hier mal wieder aus der Versenkung holen =)
Ich habe einen Schuldner, welcher in der Vermögensauskunft angibt Mieteinnahmen von zwei Personen zu erhalten (wären dann meine Drittschuldner) zu je 150 €. Nun steht da nichts über Kalt- oder Warmmiete oder Nebenkosten. Aufgrund der Höhe der Miete und der Anschrift (wohnen alle beim Schuldner) gehe ich davon aus, dass diese dort nur ein Zimmer oder so gemietet haben. Wie formuliere ich das jetzt im Feld G so, dass der PÜ auch durchgeht und keine Rückfragen kommen? Hänge da gerade irgendwie... könnte aber auch an der Uhrzeit liegen und morgen früh kommt der Geistesblitz... Bin aber über jede Hilfe und Idee froh.
LG
- Crydea
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Also... auch eine Nacht drüber schlafen hat nichts gebracht. Zudem ist es das erste Mal, dass ich einen PÜ wegen Mieteinnahmen mache
Ich würde jetzt bei G angeben:
Drittschuldner 1: Name
Anschrift
Höhe der zu zahlenden Miete
Drittschuldner 2: Name
Anschrift
Höhe der zu zahlenden Miete
Es wird diesseits davon ausgegangen, dass es sich bei den Mietbeiträgen der vorgenannten Drittschuldner um Pauschalzahlungen handelt. Eventuell existierende Mietverträge sind nicht bekannt."
Würde ich damit weiterkommen?
Vielen Dank vorab und allen ein schönes, erholsames Wochenende =)
LG
Ich würde jetzt bei G angeben:
Drittschuldner 1: Name
Anschrift
Höhe der zu zahlenden Miete
Drittschuldner 2: Name
Anschrift
Höhe der zu zahlenden Miete
Es wird diesseits davon ausgegangen, dass es sich bei den Mietbeiträgen der vorgenannten Drittschuldner um Pauschalzahlungen handelt. Eventuell existierende Mietverträge sind nicht bekannt."
Würde ich damit weiterkommen?
Vielen Dank vorab und allen ein schönes, erholsames Wochenende =)
LG