Gebühr für Erstellung einer DS-Erklärung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Pochi
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#1

06.05.2016, 11:07

Hallo,

wir haben für einen Mandanten eine Drittschuldnererklärung wegen einer Lohnpfändung erstellt.

Nun suche ich schon seit einigen Tagen nach dem richtigen Weg, diese Tätigkeit abzurechnen und komme irgendwie nicht so richtig voran.

Man konnte diese Tätigkeit wohl über die 2400 VV RVG abrechnen, aber diese gibt es in der neuen Fassung ja nicht mehr.

Wie rechnet ihr so etwas denn ab? Und welcher Gegenstandswert wird verwendet; wie bei der ZV einfach die Höhe der Forderungen inklusive Kosten und Zinsen?

Danke schon einmal im Voraus!
Viele Grüße, Steffi

Meine gute Laune sucht gerade meine Motivation - verdammt jetzt sind beide weg!
jenniver
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#2

06.05.2016, 11:20

0,3 Gebühr 3309 VV RVG aus dem Wert den Gläubiger im Pfüb beansprucht.
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