Guten Morgen,
ich bräuchte Hilfe:
Ein Mann macht ein Einzeltestament und setzt seine Söhne als Erben je zur Hälfte ein.
Für seine Lebensgefährtin setzt er im Testament ein Vermächtnis in Form eines Nießbrauches aus, damit die Söhne nach seinem Tod die Partnerin nicht auf die Straße setzen.
Frage:
Müssen die Erben nach dem Tod des Testators das Vermächtnis erfüllen, indem sie dieses Nießbrauchrecht im Grundbuch eintragen lassen oder kann der Testator jetzt schon (quasi für nach dem Tod) die Eintragung bewilligen und beantragen?
Danke und Gruß
Testament mit Vermächtnis
- AnjaZ
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1461
- Registriert: 28.08.2008, 13:52
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Schleswig-Holstein
Wir nehmen oftmals auch schon die Bewilligung nebst Antrag im Testament mit auf.
Gruß Anja
_________________________
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
_________________________
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
- Batwomen
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 47
- Registriert: 09.07.2015, 17:32
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Es wird auf jeden Fall eingetragen, der Verstorbene gibt die Vollmacht und die Willenserklärung nach seinen Tot, das dies so passieren soll. Also wird das auch im Grundbuch nach Eröffnung und Annahme des Erbes im Grundbuch eingetragen. Sollte die Frau das nicht haben wollen also das Erbe dann natürlich nicht da sie drauf verzichtet. Das gibt es schon mal wenn die Erben sich vorher einigen und die Frau von den Erben dafür ausgezahlt wird. Damit man sich die Kosten der Eintrag ins Grundbuch spart.