Hallo
Ich mache momentan meinen Fachwirt
Also ich muss ganz ehrlich sagen, es bringt sehr sehr viel. Ich rede eben jetzt aus meiner Erfahrung und nur für mich. Aber ich muss sagen, man bekommt 1. einiges aufgefrischt und zum 2. wird das Wissen, welches man schon besitzt viel mehr vertieft. Dann kommt es natürlich auch darauf an, was man für Dozenten hat. Wir haben bis jetzt immer Dozenten gehabt, welche uns auch praxisbezogenes Wissen vermittelt haben. Ich habe davon schon sehr viel in der Arbeit angewandt, mein Chef profitiert davon natürlich auch! Gerade wenn es um ZV geht! Da weiß man manchmal auch nicht weiter und kann dann sich sehr gute Tipps auch holen.
Klar, es kostet Geld! Es ist wirklich sehr viel Geld. Aber wenn man diesen Fachwirt einmal in der Tasche hat, hat man ihn. Für sein ganzes Leben. Es gibt ja auch das "AFBG". Also das sogenannte Meister-Bafög, welches vom Staat gestellt wird und nicht zurückbezahlt werden muss...außer man geht nicht zum Unterricht Und es gibt noch eine Förderung, wobei man sich da ja beim zuständigen LRA informieren kann
Ich habe aber jetzt schon so oft gehört "Das kostet doch nur Geld, und für was machst du das bitte?" ..FÜR MICH! Ich weiß nie was kommt, vielleicht suche ich mal einen Job in der Großstadt? Dieses Wissen kann man in der Praxis anwenden, man hat schon eine ganz andere Stellung im Betrieb, darf ausbilden, kann mit dem Chef auch mal über rechtliche Fragen diskutieren und und und. Ich kann es jedenfalls nur jedem empfehlen und meide wirklich so Menschen, die meinen, dass eine Weiterbildung für nichts gut ist und doch sowieso nichts bringt. In meinem Umfeld machen sehr viele Weiterbildungen. Man muss eben immer etwas geben und bekommt es nicht geschenkt
LG
ReFaWirt gemacht - hat nix gebracht?!?
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 143
- Registriert: 07.08.2014, 06:38
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Astraea82
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 90
- Registriert: 04.09.2008, 15:57
- Beruf: Geprüfte Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Hallo alle zusammen!
Auch mir geht es ähnlich. Meine Arbeitgeber schätzen die Qualifikation sehr. In der Kanzlei ist diese auch sehr gut und effektiv anzuwenden. Bereit mehr zu bezahlen waren sie in lediglich unbedeutender Höhe.
Ich natürlich habe mir auch bereits Gedanken gemacht und muss sagen, kein RA muss sich wundern, wenn die ganzen qualifizierten Fachwirte in die großen Unternehmen abwandern. Wer Qualität nicht bereit ist zu bezahlen, der soll m.E. auch keinen Nutzen daraus ziehen. Natürlich wollen auch meine Arbeitgeber mich nicht verlieren. Wenn jedoch nur Wirthülsen ausgetauscht werden, ist eine Trennung vermutlich die beste Entscheidung.
Grüße von Astraea
Auch mir geht es ähnlich. Meine Arbeitgeber schätzen die Qualifikation sehr. In der Kanzlei ist diese auch sehr gut und effektiv anzuwenden. Bereit mehr zu bezahlen waren sie in lediglich unbedeutender Höhe.
Ich natürlich habe mir auch bereits Gedanken gemacht und muss sagen, kein RA muss sich wundern, wenn die ganzen qualifizierten Fachwirte in die großen Unternehmen abwandern. Wer Qualität nicht bereit ist zu bezahlen, der soll m.E. auch keinen Nutzen daraus ziehen. Natürlich wollen auch meine Arbeitgeber mich nicht verlieren. Wenn jedoch nur Wirthülsen ausgetauscht werden, ist eine Trennung vermutlich die beste Entscheidung.
Grüße von Astraea
- 148
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 697
- Registriert: 14.08.2012, 08:13
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
guter postAstraea82 hat geschrieben:Hallo alle zusammen!
Auch mir geht es ähnlich. Meine Arbeitgeber schätzen die Qualifikation sehr. In der Kanzlei ist diese auch sehr gut und effektiv anzuwenden. Bereit mehr zu bezahlen waren sie in lediglich unbedeutender Höhe.
Ich natürlich habe mir auch bereits Gedanken gemacht und muss sagen, kein RA muss sich wundern, wenn die ganzen qualifizierten Fachwirte in die großen Unternehmen abwandern. Wer Qualität nicht bereit ist zu bezahlen, der soll m.E. auch keinen Nutzen daraus ziehen. Natürlich wollen auch meine Arbeitgeber mich nicht verlieren. Wenn jedoch nur Wirthülsen ausgetauscht werden, ist eine Trennung vermutlich die beste Entscheidung.
Grüße von Astraea
1/4 von was?Maddien hat geschrieben:Ich hab nach dem Abschluss 1/4 mehr bekommen - ist iO. Ohnehin zu wenig, aber kann davon leben
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 459
- Registriert: 01.03.2010, 17:33
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Duisburg
Hallo,
sehe das auch so, hier in der Region werden nur Rechtsanwalts- o. Notarfachangestellte gesucht, wenn man die Zeitung aufschlägt. Alle wollen sie eine Rechtsanwaltsfachangestellte und keine Rechtsfachwirtin (kostet ja noch mehr). Ich glaube auch, wenn man später mal aus dem Beruf aussteigen sollte, findet man eher wieder etwas als Rechtsanwaltsfachangestellte als Rechtsfachwirtin. Ist halt meine Meinung.
sehe das auch so, hier in der Region werden nur Rechtsanwalts- o. Notarfachangestellte gesucht, wenn man die Zeitung aufschlägt. Alle wollen sie eine Rechtsanwaltsfachangestellte und keine Rechtsfachwirtin (kostet ja noch mehr). Ich glaube auch, wenn man später mal aus dem Beruf aussteigen sollte, findet man eher wieder etwas als Rechtsanwaltsfachangestellte als Rechtsfachwirtin. Ist halt meine Meinung.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 109
- Registriert: 08.06.2012, 13:40
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Wohnort: München
Ich habe auch lange immer mal wieder überlegt den Rechtsfachwirt zu machen. Zugetraut hätte ich es mir auf jeden Fall, doch auch hier tauchte dann immer wieder die leidige Frage in meinem Kopf auf: "bringt mir das wirklich was? Bringt es mich weiter?" Ich muss leider sagen: nein - und deshalb habe ich den Fachwirt dann auch sein lassen.
Meine derzeitige Kanzlei ist spezialisiert auf Markenrecht/gewerblichen Rechtsschutz und ich habe sehr wenig Zivilsachen aufm Tisch, einen Mahnbescheid z.b. mache ich (wenn überhaupt) einmal im Jahr, ZV entsprechend noch seltener. Ich bin also praktisch seit fast 10 Jahren schon weg von dem Thema und von dem ganzen zivilrechtlichen Kram usw., müsste mich also nochmal mehr neu reinlernen und habe eben wenig Praxiserfahrung in dem Bereich. Das allein würde mich nicht abschrecken, nachdem es sich aber auch nicht wirklich auszahlen würde (und wenn ich so eine Fortbildung mache dann muss sich das schon irgendwie auch lohnen) und ich das Erlernte wahrscheinlich äußerst selten gebrauchen würde hab ich es jetzt gelassen.
Ich konzentriere mich dann lieber auf Fortbildungen im Bereich gewerblicher Rechtsschutz und Markenrecht, habe hier auch schon einen Sachbearbeiter-Lehrgang gemacht und schaue mich immer mal nach neuen Seminaren dazu um. Meine Chefs würden solche Fortbildungen auch gerne zahlen, beim Rechtsfachwirt wäre ich mir dagegen nicht so sicher.
Dazu bin ich jetzt seit fast 2 Jahren Mama und weiß jetzt schon nicht mehr wo ich die Zeit herholen soll um alles zu erledigen was so anfällt, wenn dann noch eine solche Fortbildung dazukommt bin ich glaub ich platt
Achja und zum Meister-BAFÖG : weil hier geschrieben wurde, dass man das Darlehen nicht zurückzahlen muss... Das stimmt so nicht, bitte aufpassen. Mein Mann hat vor 4 Jahren seinen Meister (Industriemeister) gemacht und dafür auch das Meister-BAFÖG beantragt.
Es ist ein Darlehen - und bis zu einem gewissen Zeitraum (ich glaub bis 2 Jahre nach Beendigung der Fortbildung) zinsfrei, danach wird es verzinst (zu recht günstigen Bedingungen) und es muss dann auch in monatlichen Raten von mind. 128,00 Euro zurückbezahlt werden. Es gibt noch einen Nachlass für die bestandene Prüfung, mehr aber auch nicht.
Es muss also schon zurückgezahlt werden.
Siehe hier: http://www.meister-bafoeg.info/de/159.php#
Meine derzeitige Kanzlei ist spezialisiert auf Markenrecht/gewerblichen Rechtsschutz und ich habe sehr wenig Zivilsachen aufm Tisch, einen Mahnbescheid z.b. mache ich (wenn überhaupt) einmal im Jahr, ZV entsprechend noch seltener. Ich bin also praktisch seit fast 10 Jahren schon weg von dem Thema und von dem ganzen zivilrechtlichen Kram usw., müsste mich also nochmal mehr neu reinlernen und habe eben wenig Praxiserfahrung in dem Bereich. Das allein würde mich nicht abschrecken, nachdem es sich aber auch nicht wirklich auszahlen würde (und wenn ich so eine Fortbildung mache dann muss sich das schon irgendwie auch lohnen) und ich das Erlernte wahrscheinlich äußerst selten gebrauchen würde hab ich es jetzt gelassen.
Ich konzentriere mich dann lieber auf Fortbildungen im Bereich gewerblicher Rechtsschutz und Markenrecht, habe hier auch schon einen Sachbearbeiter-Lehrgang gemacht und schaue mich immer mal nach neuen Seminaren dazu um. Meine Chefs würden solche Fortbildungen auch gerne zahlen, beim Rechtsfachwirt wäre ich mir dagegen nicht so sicher.
Dazu bin ich jetzt seit fast 2 Jahren Mama und weiß jetzt schon nicht mehr wo ich die Zeit herholen soll um alles zu erledigen was so anfällt, wenn dann noch eine solche Fortbildung dazukommt bin ich glaub ich platt
Achja und zum Meister-BAFÖG : weil hier geschrieben wurde, dass man das Darlehen nicht zurückzahlen muss... Das stimmt so nicht, bitte aufpassen. Mein Mann hat vor 4 Jahren seinen Meister (Industriemeister) gemacht und dafür auch das Meister-BAFÖG beantragt.
Es ist ein Darlehen - und bis zu einem gewissen Zeitraum (ich glaub bis 2 Jahre nach Beendigung der Fortbildung) zinsfrei, danach wird es verzinst (zu recht günstigen Bedingungen) und es muss dann auch in monatlichen Raten von mind. 128,00 Euro zurückbezahlt werden. Es gibt noch einen Nachlass für die bestandene Prüfung, mehr aber auch nicht.
Es muss also schon zurückgezahlt werden.
Siehe hier: http://www.meister-bafoeg.info/de/159.php#
Weil Denken die schwerste Arbeit ist, die es gibt, beschäftigen sich auch nur wenige damit. (Henry Ford)
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 143
- Registriert: 07.08.2014, 06:38
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Daenerys hat geschrieben:Ich habe auch lange immer mal wieder überlegt den Rechtsfachwirt zu machen. Zugetraut hätte ich es mir auf jeden Fall, doch auch hier tauchte dann immer wieder die leidige Frage in meinem Kopf auf: "bringt mir das wirklich was? Bringt es mich weiter?" Ich muss leider sagen: nein - und deshalb habe ich den Fachwirt dann auch sein lassen.
Meine derzeitige Kanzlei ist spezialisiert auf Markenrecht/gewerblichen Rechtsschutz und ich habe sehr wenig Zivilsachen aufm Tisch, einen Mahnbescheid z.b. mache ich (wenn überhaupt) einmal im Jahr, ZV entsprechend noch seltener. Ich bin also praktisch seit fast 10 Jahren schon weg von dem Thema und von dem ganzen zivilrechtlichen Kram usw., müsste mich also nochmal mehr neu reinlernen und habe eben wenig Praxiserfahrung in dem Bereich. Das allein würde mich nicht abschrecken, nachdem es sich aber auch nicht wirklich auszahlen würde (und wenn ich so eine Fortbildung mache dann muss sich das schon irgendwie auch lohnen) und ich das Erlernte wahrscheinlich äußerst selten gebrauchen würde hab ich es jetzt gelassen.
Ich konzentriere mich dann lieber auf Fortbildungen im Bereich gewerblicher Rechtsschutz und Markenrecht, habe hier auch schon einen Sachbearbeiter-Lehrgang gemacht und schaue mich immer mal nach neuen Seminaren dazu um. Meine Chefs würden solche Fortbildungen auch gerne zahlen, beim Rechtsfachwirt wäre ich mir dagegen nicht so sicher.
Dazu bin ich jetzt seit fast 2 Jahren Mama und weiß jetzt schon nicht mehr wo ich die Zeit herholen soll um alles zu erledigen was so anfällt, wenn dann noch eine solche Fortbildung dazukommt bin ich glaub ich platt
Achja und zum Meister-BAFÖG : weil hier geschrieben wurde, dass man das Darlehen nicht zurückzahlen muss... Das stimmt so nicht, bitte aufpassen. Mein Mann hat vor 4 Jahren seinen Meister (Industriemeister) gemacht und dafür auch das Meister-BAFÖG beantragt.
Es ist ein Darlehen - und bis zu einem gewissen Zeitraum (ich glaub bis 2 Jahre nach Beendigung der Fortbildung) zinsfrei, danach wird es verzinst (zu recht günstigen Bedingungen) und es muss dann auch in monatlichen Raten von mind. 128,00 Euro zurückbezahlt werden. Es gibt noch einen Nachlass für die bestandene Prüfung, mehr aber auch nicht.
Es muss also schon zurückgezahlt werden.
Siehe hier: http://www.meister-bafoeg.info/de/159.php#
Also bei mir ist es so, das AFBG muss nicht zurückbezahlt werden, das wird vom Staat ja gefördert, dass man sich weiterbildet. Zurückzahlen muss man es, wenn man mehr als 30 % vom Unterricht fehlt! Das Darlehen, welches man über die Kfw Bank aufnehmen kann, ist zurückzubezahlen. Das meinst du sicherlich. Davon bekommt man auch nochmal 25 % erlassen, wenn man die Prüfung erfolgreich beendet und das Zeugnis bei der Kfw-Bank einreicht. Also so war es bei meiner Kollegin und ist es bei mir LG
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 6
- Registriert: 12.01.2014, 12:21
- Beruf: Gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Bremen
Stimmt. 30,5 % bekommst Du als Förderung vom Staat, die nicht zurückgezahlt werden muss, den Rest kannst (musst nicht) Du als Darlehen über die KfW-Bank nehmen, nach bestandener Prüfung können 25 % erlassen werden. Viele vergessen auch, dass das Meister-Bafög nicht nur die Lehrgangs- sondern auch die Prüfungsgebühren umfasst (bei uns im Kurs war das vielen unbekannt oder man hat es vergessen) und man dann, wenn man die Rechnung über Prüfungsgebühr einreicht, entsprechend einen neuen Bescheid bekommt, wonach einem 30,5 % hiervon erstattet werden und für den Rest ein neues Darlehensangebot der KfW-Bank.Mai212012 hat geschrieben:Daenerys hat geschrieben:Achja und zum Meister-BAFÖG : weil hier geschrieben wurde, dass man das Darlehen nicht zurückzahlen muss... Das stimmt so nicht, bitte aufpassen. Mein Mann hat vor 4 Jahren seinen Meister (Industriemeister) gemacht und dafür auch das Meister-BAFÖG beantragt.
Es ist ein Darlehen - und bis zu einem gewissen Zeitraum (ich glaub bis 2 Jahre nach Beendigung der Fortbildung) zinsfrei, danach wird es verzinst (zu recht günstigen Bedingungen) und es muss dann auch in monatlichen Raten von mind. 128,00 Euro zurückbezahlt werden. Es gibt noch einen Nachlass für die bestandene Prüfung, mehr aber auch nicht.
Es muss also schon zurückgezahlt werden.
Siehe hier: http://www.meister-bafoeg.info/de/159.php#
Also bei mir ist es so, das AFBG muss nicht zurückbezahlt werden, das wird vom Staat ja gefördert, dass man sich weiterbildet. Zurückzahlen muss man es, wenn man mehr als 30 % vom Unterricht fehlt! Das Darlehen, welches man über die Kfw Bank aufnehmen kann, ist zurückzubezahlen. Das meinst du sicherlich. Davon bekommt man auch nochmal 25 % erlassen, wenn man die Prüfung erfolgreich beendet und das Zeugnis bei der Kfw-Bank einreicht. Also so war es bei meiner Kollegin und ist es bei mir LG
You can like the life you´re living - you can live the life you like ...
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12486
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
dazu hab ich auch ne Meinung: ich würd den ReFaWi schon gern machen, eher für mich als für wen anders. Und mir würde es ausreichen, wenn Cheffe mir den zahlt - wozu er bereit ist, wenn "er sich das leisten kann" - seine eigene Aussage. Also ich würd nicht gleich (eventuell ein Jahr oder so später) nach ner Gehaltserhöhung fragen... erstmal würd ich zeigen, warum sich das gelohnt hat
und: ich mach hier den Job von einem BV - bin aber auf dem Papier keiner
und: ich mach hier den Job von einem BV - bin aber auf dem Papier keiner
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück