Wir werden eine Klage einreichen wegen Schadenersatz.
Mit der Klageeinreichung muss auch ein Verrechnungsscheck mit 3,0 Gerichtskosten aus dem Streitwert mit eingereicht werden, oder?
Verrechnungsscheck bei Klageeinreichung
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Wie sage ich immer so schön: "Müssen muss man gar nichts".
Ihr könnt auch abwarten, bis ihr die GK-Rechnung bekommt und dann die GK einzahlen. So machen wir es immer.
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Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen
(Türkisches Sprichwort)
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- sunny84
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Muss nicht. Ihr könnt die Gerichtskosten auch vor Ort bei der Gerichtszahlstelle einzahlen oder die Klage einfach so einreichen und warten, bis eine Gerichtskostenrechnung kommt und dann überweisen. Fakt ist aber, dass vor Zahlung der Gerichtskosten die Klage nicht zugestellt wird.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
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Wie die beiden vor mir. Das wird in jeder Kanzlei anders gehandhabt.
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
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Es kann sogar passieren, dass der Scheck retour kommt. Das Gericht an unserem Kanzleisitz will z. B. keine Schecks bekommen, weil der Arbeitsaufwand zu groß ist. Die nehmen nur Gerichtskostenstempler und Überweisung an.
Wir warten auch immer ab, bis wir die Kostenrechnung bekommen. Schecks nehmen wir eigentlich nur, wenn wir einen PfüB beantragen.
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Du solltest bei solchen Sachen ggfls./am Besten intern in deinem Büro nachfragen, wie es gewünscht ist bzw. wie es bei euch gehändelt wird.
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Sputnik
Und bei eiligen Sachen, wo also so schnell wie möglich zugestellt werden soll, am besten immer mit Klageeinreichung die GK in bar bei der Gerichtszahlstelle einzahlen (natürlich nach Absprache mit Cheffe). Dann geht es am schnellsten.
Und bei eiligen Sachen, wo also so schnell wie möglich zugestellt werden soll, am besten immer mit Klageeinreichung die GK in bar bei der Gerichtszahlstelle einzahlen (natürlich nach Absprache mit Cheffe). Dann geht es am schnellsten.
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