Ich hänge mich hier mal hinten ran. Also wir waren im Ermittlungsverfahren und auch später im gerichtlichen Verfahren tätig. Für das Ermittlungsverfahren kriegen wir aber nur die Mindestgebühr von 40,00 € (ist auch okay). Jetzt berechnet mir RA-Micro die Postpauschale nur aus den 40,00 €. Müsste er hier nicht auch die Grundgebühr (200 €) mit einbeziehen und somit die Pauschale aus 240 € und somit PTE 20,00 € berechnen?
Habe mich schon gewundert, warum er mir 28 € berechnet bis ich gemerkt habe, dass er die erste PTE nur aus den 40 € berechnet.
Doppelte Post- und Telekom.-Pauschale in Strafsachen
- Adora Belle
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Die Mindestgebühr bezieht sich auf die 4104? Und die GG soll aber trotzdem 200 EUR betragen? Komische Zusammenstellung. Aber Du hast natürlich recht, die Postpauschale wird aus der Summe aller Gebühren der Angelegenheit berechnet.
- Ciara
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Ja, komische Zusammenstellung, aber Chef will das so und da darf ich auch nichts ändern.
Danke dir. Dann muss ich das per Hand ändern.
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Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern