Hallo Leute,
Die Mandantin hat ihren Anspruch auf Betreuung ihres Kindes in einer Kinderkrippe geltend machen wollen.
Es hat lediglich außergerichtlicher Schriftwechsel mit der Stadt stattgefunden.
Ich weiß welche Gebühren ich hier berechnen darf, allerdings weiß ich nicht welchen Gegenstandswert ich hierfür nehmen kann, im FamGKG konnte ich so auch nichts darüber finden.
Was Kostenrecht angeht bin ich noch nicht sehr erfahren.
Es wäre nett wenn mir jemand helfen könnte. Vielen Dank!
GW in Kinderbetreuungsplatzanspruch Angelegenheiten
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- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Wie kommst Du auf das FamGKG? Nur weil es um Kinder geht, ist das nicht gleich Familienrecht.
Es geht doch um einen Anspruch des Bürgers gegen die Gemeinde - also Verwaltungrecht. Dafür gibt es einen Streitwertkatalog, den Du auch im Internet findest. Da der Anspruch selbst recht neu ist, ist er im Katalog aber nicht aufgeführt. Ich würde in Anlehnung an Ziffer 38.4 den Auffangwert ansetzen.
Es geht doch um einen Anspruch des Bürgers gegen die Gemeinde - also Verwaltungrecht. Dafür gibt es einen Streitwertkatalog, den Du auch im Internet findest. Da der Anspruch selbst recht neu ist, ist er im Katalog aber nicht aufgeführt. Ich würde in Anlehnung an Ziffer 38.4 den Auffangwert ansetzen.
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vielen Dank!