Hallo zusammen,
hier meine kurze Frage.
Haben für unseren Mandanten Einspruch + Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Finanzamt wegen eines Steuerbescheides für sein Wohnmobil beantragt. Nunmehr haben wir den Einspruch zurückgenommen.
Was kann ich denn da abrechnen. Gegenstandswert????
Bitte um Eure Vorschläge.
Viele Grüße
Sine
Einspruch wegen Steuerbescheid bei Finanzamt
da bin ich derzeit ein wenig überfragt. vereinbaren in solchen sachen mit mandant immer gebührenvereinbarung. bin zur zeit auch nicht auf arbeit, dass ich mal schnell im gesetz nachschauen kann.
evtl. kann dir jemand anderes weiterhelfen.
evtl. kann dir jemand anderes weiterhelfen.
Ja, so wird es auch gehandhabt. Entscheidend ist der Wert, der in dem Bescheid zugrunde gelegt wird.
Ich empfehle aber, in Steuersachen grundsätzlich nach Stundenhonorar abzurechnen.
Ich empfehle aber, in Steuersachen grundsätzlich nach Stundenhonorar abzurechnen.