also mir ist noch kein Urteil bekannt, welches ein ausdrückliches Stillhalteabkommen (für meinetwegen 2 wochen oder so...) aushebelt.
Aber wie hier im vorliegenden Fall das Stillhalten geregelt wurde, ist ja (noch) gar nicht Thema
Berufung Gerichtskosten Gegner bestellt sich nicht
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Stimme ich Dir zu. Denn es kommt definitiv auf den Text an und darauf, ob die Gegenseite dies ausdrücklich angenommen hat. Aber das war nicht die Frage der Themenstarterin.gkutes hat geschrieben:also mir ist noch kein Urteil bekannt, welches ein ausdrückliches Stillhalteabkommen (für meinetwegen 2 wochen oder so...) aushebelt.
Aber wie hier im vorliegenden Fall das Stillhalten geregelt wurde, ist ja (noch) gar nicht Thema
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.