KFA über III. Instanz, obwohl keine Zulassung?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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unkunkel
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#1

10.03.2015, 13:58

Der Mandant streitet sich mit dem Gegner schon seit mehreren Jahren. Im Urteil der II. Instanz wurde die Revision nicht zugelassen, woraufhin der Gegner Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegte (die auch abgelehnt wurde). Wir haben in dieser Sache keinen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt beauftragt und auch keinen einzigen Schriftsatz rausgeschickt. (Die Ablehnung erfolgte nur nach der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde der Gegenseite.)
Jetzt soll ich die III. Instanz abrechnen.

1. Frage: Kann ich das überhaupt, wenn in meiner Kanzlei kein beim BGH zugelassener Anwalt sitzt?
2. Frage: Was soll ich denn da abrechnen? Wir haben wie gesagt niemanden beauftragt und daher auch keinen Schriftsatz gemacht/machen lassen.

Stehe ich denn total auf dem Schlauch oder der Chef? :sad:
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Pepples
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#2

10.03.2015, 14:09

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

www.foreno.de/foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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#3

10.03.2015, 14:10

Wenn ihr nichts gemacht habt in der "III. Instanz" könnt ihr auch nach meinem Gefühl nichts abrechnen. Zur Beschwerde selbst habt ihr auch nicht Stellung genommen oder ähnliches? Allenfalls kann die Gegenseite bei ihrem Mandanten die Beschwerde abrechnen....
Das ist meine Meinung ^_^
unkunkel
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#4

10.03.2015, 14:15

Hab meinen Beruf ergänzt. Aber komisch - eigentlich hatte ich den schon einmal im Profil angegeben..?

@jennjenn87: Gut, dann bin ich ja wenigstens nicht allein diejenige, die auf dem Schlauch steht. :D
gkutes

#5

10.03.2015, 14:56

Wir sind aber nicht zufällig im Arbeitsrecht hier?
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