Hallo ihr Lieben,
eine Frage: Wir machen in einer Verkehrsunfallsache Ansprüche geltend. Unsere Mdtin ist eine GmbH. Bei unseren RA-Kosten führe ich dann ja keine MwSt auf. Wie ist es aber bei den Rechnungen von den Werkstätten. Fordere ich die beim Gegner mit MwSt an oder muss ich diese weglassen?
Irgendwie steh ich heute voll auf dem Schlauch, ich schieb es einfach mal auf das Wetter
Danke vorab schon für eure Hilfe
MwSt bei Geltendmachung von Ansprüchen aus VU
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12465
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
die GmbH ist vorsteuerabzugsberechtigt. Das heißt hier, dass grundsätzlich gar keine Ust geltend gemacht wird, solange die Rechnung an die GmbH adressiert ist.
LG
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12465
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
ja, genau so. (Die Rechnung der Werkstatt muss ja zur Korrektheit der Rechnung Ust enthalten). LG
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Whoville
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 437
- Registriert: 09.07.2014, 15:51
- Beruf: Notarfachwirtin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: hoch im Norden
Wenn du eure Kosten mit der gegnerischen Versicherung abrechnest führst du keine Mehrwertsteuer aus, die muss der Mandant bezahlen. Ich würde daher die Rechnung an die Haftpflichtversicherung gleich mit Mehrwertsteuer machen und der Mandantin eine Abschrift schicken mit der Bitte, die Mehrwertsteuer an euch zu erstatten.
- sunny84
- chronisch müde
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1898
- Registriert: 15.06.2007, 20:39
- Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
- Software: Andere
- Wohnort: in der schönen Eifel
Da der Mandant Kostenschuldner ist, MUSS die Rechnung auch auf diesen ausgestellt werden. Die gegn. HV erhält eine Kopie hiervon oder eine gesonderte Kostenberechnung ohne Rechnungs-Nr.!Whoville hat geschrieben:Wenn du eure Kosten mit der gegnerischen Versicherung abrechnest führst du keine Mehrwertsteuer aus, die muss der Mandant bezahlen. Ich würde daher die Rechnung an die Haftpflichtversicherung gleich mit Mehrwertsteuer machen und der Mandantin eine Abschrift schicken mit der Bitte, die Mehrwertsteuer an euch zu erstatten.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon