Hallo
Ich habe hier ein ZV-Sache auf dem Tisch liegen, bei der der Schuldner uns jetzt quasi angekündigt hat, dass er in zwei Wochen auswandert und im Ausland ein neues Leben anfängt.
Wir haben hier schon vollstreckt und in unregelmäßigen Abständen gibt es auch zwischendurch mal Zahlungen über den Gerichtsvollzieher.
Die aktuelle Forderung inkl. Zinsen beläuft sich momentan auf 621,84 €.
Hat hier vielleicht jemand eine Idee, wie ich an unser Geld komme, bevor der Schuldner über alle Berge ist..?
Schonmal vielen Dank =)
Schuldner wandert aus
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1592
- Registriert: 22.07.2014, 10:02
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Meine spontane Idee wäre den zuständigen Gerichtsvollzieher anzurufen und ihm dann quasi als Eil-Auftrag gleich die Vollstreckungsunterlagen mit Abnahme der Vermögensauskunft zukommen zu lassen, noch besser wäre dort persönlich abzugeben, wenn er im selben Ort sein Büro hat. Dieser soll dann am besten die Wohnanschrift im Ausland erfragen sowie einen eventuellen Arbeitgeber bzw. ob er von deutschen Behörden finanzielle Unterstützung erhält. Sonst fällt mir momentan nichts anderes ein.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1592
- Registriert: 22.07.2014, 10:02
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Oder noch eine andere Idee: Taschenpfändung
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 40
- Registriert: 28.10.2014, 15:29
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Hm ja, den Auftrag nebst Vollstreckungsunterlagen hat der GV ja schon, da kommen immer mal wieder Raten über den GV, die letzte im Dezember. Der Schuldner selbst wollte jetzt eine Forderungsaufstellung und hat uns dabei mitgeteilt, dass er auswandern wird.
Würde es Sinn machen, dem GV zu sagen, dass er nächste Woche einfach nochmal zum Schuldner gehen und versuchen soll, die restliche Forderung irgendwie einzutreiben? Aber wenn der GV damit erfolglos ist, bin ich ja auch keinen Schritt weiter
Würde es Sinn machen, dem GV zu sagen, dass er nächste Woche einfach nochmal zum Schuldner gehen und versuchen soll, die restliche Forderung irgendwie einzutreiben? Aber wenn der GV damit erfolglos ist, bin ich ja auch keinen Schritt weiter
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 151
- Registriert: 28.01.2015, 11:21
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: Düsseldorf
Wie sieht es denn mit einer Kontenpfändung aus? Liegen euch evtl. Daten vor? So kann er nämlich (zumindest zeitweise) nicht über sein Geld verfügen, es sei denn er besitzt ein P-Konto
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1592
- Registriert: 22.07.2014, 10:02
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Ich würde das dem Gerichtsvollzieher mitteilen, dass er ins Ausland geht. Evtl. will der Schuldner seine Schulden noch bezahlen, wenn er eine aktuelle Forderungsaufstellung angefordert hat.
Kontenpfändung ist an und für sich immer gut. Aber wenn er ins Ausland geht, kann es durchaus sein, dass er hier seine Konten auflöst.
Kontenpfändung ist an und für sich immer gut. Aber wenn er ins Ausland geht, kann es durchaus sein, dass er hier seine Konten auflöst.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)