Vermögensauskunft Abschrift Verzeichnis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#1

15.10.2014, 11:27

Hallo zusammen,

wer kann mir helfen? Ich habe beim zentralen Vollstreckungsgericht eine EV-Anfrage gestellt. Ergebnis:

zwei Eintragungen (je 4,50 Euro) : Gläubigerbefriedigung (April 2014) ausgeschlossen bzw. Nichtabgabe der Vermögensauskunft (Januar 2014).

Bedeutet das jetzt für mich, dass ich eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses beim GVZ anfordern kann?
Danke!
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

15.10.2014, 11:30

Nichtabgabe der Vermögensauskunft (Januar 2014).
Nach dem Eintrag wird es wohl keine VA geben.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#3

15.10.2014, 11:47

Aber "Gläubigerbefriedigung" ausgeschlossen datiert später. Und neulich hatte ich eine Akte, da haben wir nach der Mitteilung vollstreckt und bekamen dann mitgeteilt, dass der Schuldner abgegeben hat.
Ich dachte immer, das man irgendwie sehen kann bei der EV-Anfrage online, wann der Schuldner nun abgegeben hat und eingetragen wurde.

Es ist eine eigene Forderung, Nichtzahlung unserer KR, ich schreibe den GVZ mal an, mal sehen, was rauskommt.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#4

15.10.2014, 11:53

Randfichte72 hat geschrieben:Aber "Gläubigerbefriedigung" ausgeschlossen datiert später. Und neulich hatte ich eine Akte, da haben wir nach der Mitteilung vollstreckt und bekamen dann mitgeteilt, dass der Schuldner abgegeben hat.
Es kann sein, dass die Abgabe zwischen eurem Auftrag und der Erledigung erfolgte, muss aber nicht.
Randfichte72 hat geschrieben: Ich dachte immer, das man irgendwie sehen kann bei der EV-Anfrage online, wann der Schuldner nun abgegeben hat und eingetragen wurde.
Nein, die Auskunft ob tatsächlich abgegeben wurde, bekommt man nur beim GVZ gegen min. 33 € zzgl. Auslagen.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#5

15.10.2014, 12:09

ok, danke! Also: Ich schreibe ihn mal an. :pfeif
MiaZ
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 82
Registriert: 05.08.2014, 20:52
Beruf: RA-Fachangestellte

#6

15.10.2014, 18:35

Beim Eintrag "Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen" kannst du dir sicher sein, dass der Schuldner die VAK bereits geleistet hat.

Dann musst du einen Antrag auf "Abgabe der VAK nach 802 c ZPO" stellen - und zwar beim zuständigen Gerichtsvollzieher! Bloß nicht einfach nur ein "Antrag auf Erteilung einer Abschrift" - hab schon erlebt, dass so ein Antrag abgelehnt wurde. Wenn der Gerichtsvollzieher dann eine Abschrift erteilt erfolgt ja wiederum eine Eintragung im Vollstreckungsportal und zwar mit der Bezeichnung "Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen". Für jede "abgerufene" VAK also 1 Eintrag à 4,50 € (bei einer Abfrage durch das RA-Büro).

Normal ist diese Einsicht ins Vollstreckungsportal für Gläubiger im Grunde eh wertlos...Schuldner mit vielen Eintragungen kosten nur unnütz hohe Gebühren...und wirklich was draus ersehen kann man ja auch nicht - wie z.B. wann die Abgabe der VAK erfolgt ist!
Antworten