Hallo ich habe ein Frage zu folgendem Sachverhalt:
Die Eltern haben ein behindertes Kind was Sozialleistungen empfängt!!
Die Eltern erwarten eine Erbschaft von ihren Eltern.
Frage:
Wird die Erbmasse (die die Eltern erhalten werden) bzw. ein Grundstück auf die Sozialleistungen des Kindes angerechnet??
Wenn ja gibt es dazu ein Urteil??
Vielen Dank bereits
Behinderter Sozialhilfeempfänger
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Das ist eine Frage, die Dein Chef sicher beantworten kann.
Damit hier keine mögliche Rechtsberatung im Raum steht, wir der Thread sicherheitshalber geschlossen.
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