ZV in Österreich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Blume13
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#1

11.09.2014, 13:18

Huhu,

ich hab hier noch so ein Schätzchen liegen, wo ich unbedingt die ZV einleiten muss... :pfeif
Mein Titel wurde hier in Deutschland erwirkt und habe auch schon den Titel entsprechend ändern lassen.

Ich komme allerdings mit dem Exekutionsantrag überhaupt nicht klar.

Meine Frage ist, welches Datum ich bei der Vollstreckbarkeitsbestätigung angeben muss? Meinen die das Datum des Titels oder ab wann vollstreckt werden kann/könnte?
Und wie mache ich das mti den Auslagen und Kosten? Die Erklärung hilft mir nicht wirklich weiter...
Habt ihr da Erfahrungen?

Liebe Grüße
und danke :thx
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katuscha
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#2

12.09.2014, 08:43

Ich habe das bisher erst einmal gemacht, aber ich versuche mal:

Bei der Vollstreckbarkeitsbestätigung habe ich das Datum der Vollstreckbarerklärung genommen. Ich denke, dass Du hier das Datum nehmen musst, ab dem vollstreckt werden könnte.

Dort, wo man die Angaben zum Titel macht, trägt man auch die Kosten aus dem Titel ein. Ich habe diese einfach zusammengerechnet und eingetragen.

Unter Kosten des Exekutionsantrags würde ich die Rechtsanwaltskosten und die Gerichtsgebühren für diesen Antrag eintragen. (Die Gerichtsgebühren werden aber auch selbstständig vom Gericht angepasst, da ich hier die falschen rausgesucht hatte.)
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