Kostenfestsetzung trotz Berufung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
renofix
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 518
Registriert: 06.06.2007, 22:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Berlin

#1

23.10.2007, 14:54

Liebe Kolleginnen,

ein Urteil, wir haben die Kosten zu tragen. Wir haben Berufung eingelegt.
Nun bekommen wir Post Kostenfestsetzung der Gegenseite mit Schreiben vom Gericht mit der Bitte um Stellungnahme. Die Kostenrechnung ist i. O., jedoch kann sich doch die Kostenentscheidung in der 2. Instanz ändern, also dass die Gegenseite die Kosten zu tragen hat.
Was kann ich zurückschreiben?

DANKE
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)

Schön, dass es Foreno gibt!
StineP

#2

23.10.2007, 14:56

Da hat das Gericht geschlafen. Würde das Gericht anschreiben, dass Ihr darauf hinweist, dass das Berufungsverfahren anhängig ist und demnach eine Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag wohl im Moment unnötig ist.
Bärchen

#3

23.10.2007, 14:56

Normalerweise gibt das Berufungsgericht doch dem erstinstanzlichen Gericht Nachricht darüber, dass Berufung eingelegt wurde. Dann stellt das erstinstanzliche Gericht normalerweise den KFA bis zur Entscheidung in der Berufungssache zurück.

Ich würde der. I. Instanz sagen, dass Berufung eingelegt wurde und dass bis zur Entscheidung über den KFA das Verfahren vor der II. Instanz abgewartet werden soll
Jupp03/11

#4

23.10.2007, 15:21

Die Kosten in der 1.Instanz können festgesetzt werden. KFB ist dann nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar.
Ob allerdings das erstinstanzliche Gericht die Akten beim Berufungsgericht anfordert, ist natürlich eine andere Sache.
Wenn die Kostenrechnung der Gegenseite richtig ist, muss nichts vorgetragen werden.
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#5

23.10.2007, 16:02

Jupp03 :zustimm
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Benutzeravatar
Strubbel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1483
Registriert: 04.06.2007, 13:39
Wohnort: bei Stuttgart
Kontaktdaten:

#6

23.10.2007, 16:09

Ich stimme Stine zu. Normalerweise werden Kosten nicht festgesetzt, wenn Berufung eingelegt wurde. Ich würde das Gericht darauf hinweisen.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
JonesJess
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1058
Registriert: 08.06.2007, 17:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#7

23.10.2007, 16:13

Jupp03 :zustimm

Das Gericht beachtet die Kostenfestsetzung bei Abschluss des Verfahrens eh für beide Instanzen. Kannst also jede Instanz festsetzen.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#8

23.10.2007, 16:26

Eine Berufungseinlegung steht der Festsetzung der erstinstanzlichen Kosten nicht entgegen. Wünscht die in erster Instanz obsiegende Partei die Festsetzung, dann wird festgesetzt, es sei denn, die 2. Instanz gibt die Akte nicht heraus. Insoweit hat Jupp03 Recht.

Wird in 2. Instanz die KGE 1. Instanz geändert, ist der darauf basierende KFB 1. Instanz automatisch gegenstandslos.
Zuletzt geändert von 13 am 23.10.2007, 17:26, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
StineP

#9

23.10.2007, 17:25

Mist, da habt Ihr wohl recht... Die sichern sich im Grunde jetzt schon den Titel für den Fall, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat/abgewiesen wird etc..

Ich erinnere mich auch dran, dass wir das Thema schon mal hatten und es deshalb gespaltene Meinungen gab.. Aber 13 ist ein Dippel-Ribbel und somit wohl eine zuverlässige und vertrauenswürdige Quelle *gg
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#10

23.10.2007, 17:29

Na Löwin, das sage mal lieber nicht. Ich koche auch nur mit Wasser und bei 2 Gerichten gibt es bekanntlich bis zu 4 Meinungen, so dass anderwärts etwas ganz anderes gelten kann. Das muss man sich immer vor Augen führen. Das Einzige, worin sich die Gerichte einig sind, ist, dass sie sich in nichts einig sind... :lol: :lol:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten