Liebe Kolleginnen,
ein Urteil, wir haben die Kosten zu tragen. Wir haben Berufung eingelegt.
Nun bekommen wir Post Kostenfestsetzung der Gegenseite mit Schreiben vom Gericht mit der Bitte um Stellungnahme. Die Kostenrechnung ist i. O., jedoch kann sich doch die Kostenentscheidung in der 2. Instanz ändern, also dass die Gegenseite die Kosten zu tragen hat.
Was kann ich zurückschreiben?
DANKE
Kostenfestsetzung trotz Berufung
Da hat das Gericht geschlafen. Würde das Gericht anschreiben, dass Ihr darauf hinweist, dass das Berufungsverfahren anhängig ist und demnach eine Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag wohl im Moment unnötig ist.
Normalerweise gibt das Berufungsgericht doch dem erstinstanzlichen Gericht Nachricht darüber, dass Berufung eingelegt wurde. Dann stellt das erstinstanzliche Gericht normalerweise den KFA bis zur Entscheidung in der Berufungssache zurück.
Ich würde der. I. Instanz sagen, dass Berufung eingelegt wurde und dass bis zur Entscheidung über den KFA das Verfahren vor der II. Instanz abgewartet werden soll
Ich würde der. I. Instanz sagen, dass Berufung eingelegt wurde und dass bis zur Entscheidung über den KFA das Verfahren vor der II. Instanz abgewartet werden soll
Die Kosten in der 1.Instanz können festgesetzt werden. KFB ist dann nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar.
Ob allerdings das erstinstanzliche Gericht die Akten beim Berufungsgericht anfordert, ist natürlich eine andere Sache.
Wenn die Kostenrechnung der Gegenseite richtig ist, muss nichts vorgetragen werden.
Ob allerdings das erstinstanzliche Gericht die Akten beim Berufungsgericht anfordert, ist natürlich eine andere Sache.
Wenn die Kostenrechnung der Gegenseite richtig ist, muss nichts vorgetragen werden.
- Strubbel
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Ich stimme Stine zu. Normalerweise werden Kosten nicht festgesetzt, wenn Berufung eingelegt wurde. Ich würde das Gericht darauf hinweisen.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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Jupp03
Das Gericht beachtet die Kostenfestsetzung bei Abschluss des Verfahrens eh für beide Instanzen. Kannst also jede Instanz festsetzen.
Das Gericht beachtet die Kostenfestsetzung bei Abschluss des Verfahrens eh für beide Instanzen. Kannst also jede Instanz festsetzen.
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Eine Berufungseinlegung steht der Festsetzung der erstinstanzlichen Kosten nicht entgegen. Wünscht die in erster Instanz obsiegende Partei die Festsetzung, dann wird festgesetzt, es sei denn, die 2. Instanz gibt die Akte nicht heraus. Insoweit hat Jupp03 Recht.
Wird in 2. Instanz die KGE 1. Instanz geändert, ist der darauf basierende KFB 1. Instanz automatisch gegenstandslos.
Wird in 2. Instanz die KGE 1. Instanz geändert, ist der darauf basierende KFB 1. Instanz automatisch gegenstandslos.
Zuletzt geändert von 13 am 23.10.2007, 17:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Mist, da habt Ihr wohl recht... Die sichern sich im Grunde jetzt schon den Titel für den Fall, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat/abgewiesen wird etc..
Ich erinnere mich auch dran, dass wir das Thema schon mal hatten und es deshalb gespaltene Meinungen gab.. Aber 13 ist ein Dippel-Ribbel und somit wohl eine zuverlässige und vertrauenswürdige Quelle *gg
Ich erinnere mich auch dran, dass wir das Thema schon mal hatten und es deshalb gespaltene Meinungen gab.. Aber 13 ist ein Dippel-Ribbel und somit wohl eine zuverlässige und vertrauenswürdige Quelle *gg
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Na Löwin, das sage mal lieber nicht. Ich koche auch nur mit Wasser und bei 2 Gerichten gibt es bekanntlich bis zu 4 Meinungen, so dass anderwärts etwas ganz anderes gelten kann. Das muss man sich immer vor Augen führen. Das Einzige, worin sich die Gerichte einig sind, ist, dass sie sich in nichts einig sind...
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